Extremismus: Rechtsextreme nutzen vor allem Immobilien im Osten

Einzelfälle sorgen immer wieder für Schlagzeilen, wenn Rechtsextreme Immobilien kaufen oder mieten wollen. Jetzt legen Verfassungsschützer Zahlen vor und geben Tipps für Besitzer und Kommunen.

Rechtsextreme nutzen vor allem Immobilien in den ostdeutschen Bundesländern. Das teilte das Innenministerium Sachsen-Anhalt am Montag in Magdeburg mit. Es bezog sich dabei auf Zahlen vom Verfassungsschutzverbund von 2022.

2022 befanden sich demnach 61 Prozent der bundesweit 210 rechtsextremistisch genutzten Immobilien in den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin. Insgesamt hat sich die Zahl der erfassten rechtsextremistisch genutzten Immobilien seit 2017 fast verdoppelt (136 Objekte).

In Sachsen waren es 2022 28 Objekte. Damit liegt der Freistaat den Angaben zufolge sowohl im ostdeutschen als auch im bundesweiten Vergleich auf Platz zwei hinter Sachsen-Anhalt (33 Objekte), es folgen Thüringen (23 Objekte) und Brandenburg (22 Objekte). Die Statistik zeige deutlich, dass die Zahl rechtsextremistisch genutzter Immobilien in Ostdeutschland und insbesondere in Mitteldeutschland überproportional hoch ausfalle. Während etwa die Einwohner Sachsens 4,8 Prozent der gesamtdeutschen Bevölkerung ausmachen, liegt der Anteil bei den Immobilien bei 13,3 Prozent.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) erklärte: „Der Immobilienbesitz ist nicht nur ein Statussymbol, sondern wegen der bei Veranstaltungen erzielten Einnahmen auch fester Bestandteil eines Szene-internen Finanz- und Wirtschaftskreislaufs.“ Rechtsextremisten solle es so schwer wie möglich gemacht werden, Immobilien zu erwerben oder verfassungsfeindliche Veranstaltungen auszurichten. Innenministerium, Landesdirektion, Landesamt für Verfassungsschutz und Polizei würden mit den betroffenen Kommunen entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Zur Aussagekraft der Zahlen hieß es, der kontinuierliche Anstieg der Gesamtzahl der Immobilien könne die Folge einer intensivierten Erfassung des Phänomens sein. Da die Daten von den jeweiligen Landesbehörden erhoben und ausgewertet werden, sei eine nach unterschiedlichen Schwerpunkten erfolgte Erfassung der Objekte nicht auszuschließen.

Schon 2020 hätten sich die ostdeutschen Länder im Rahmen einer Sicherheitskooperation darauf verständigt, sich stärker zu diesem Thema auszutauschen. Entstanden sei nun eine Handreichung, die die Situation darstelle. Sie enthalte auch Empfehlungen an Verantwortungsträger in den Kommunen und private Immobilienbesitzer, wie Kaufversuche verhindert werden können.

Broschüre „Rechtsextremistisch genutzte Immobilien in Ostdeutschland“ Pressemitteilung