50 Millionen Euro Schaden durch Steuerhinterziehung: Bis zu zehn Jahre Haft

Weil sie Umsatzsteuer in Höhe von knapp 50 Millionen Euro hinterzogen, sind mehrere Männer in Berlin zu Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sah es mit seinem Urteil vom Mittwoch nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass sie als Mitglieder einer europaweit organisierten Bande über Strohfirmen mit Luxusautos und medizinischen Masken gehandelt und dabei in großem Stiel Umsatzsteuer unterschlagen hatten.

Dem Prozess lag eine Anklage der Europäischen Staatsanwaltschaft zugrunde. Drei Hauptangeklagte im Alter zwischen 42 und 45 Jahren wurden unter anderem wegen mehrfacher Steuerhinterziehung sowie banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung verurteilt. Das Gericht verhängte gegen zwei der Männer jeweils Gesamtfreiheitsstrafen von zehn Jahren. Ein weiteres Bandenmitglied erhielt achteinhalb Jahre Haft.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts ordnete zudem die Einziehung von bei den Taten hinterzogenen Geldern in Millionenhöhe an. Darüber hinaus verurteilte die Kammer den Inhaber einer an dem sogenannten Umsatzsteuerkarussell beteiligten Berliner Autofirma sowie dessen Mitarbeiter zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und fünf Monaten beziehungsweise zwei Jahren.

Die Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die Angeklagten Autos grenzüberschreitend über Scheingesellschaften erworben und verkauft hatten, um die wirklichen Verhältnisse zu verschleiern. Die Angeklagten hätten sich zudem Besonderheiten des europäischen Umsatzsteuersystems zunutze gemacht, wonach bei innereuropäischem Warenhandel keine Umsatzsteuer erhoben wird. Später hätten die Angeklagten das lukrative Geschäftsmodell auf den Handel mit medizinischen Masken ausgeweitet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die drei Hauptangeklagten sitzen weiterhin in Untersuchungshaft. Bereits im Februar verurteilte die Kammer einen ehemals mitangeklagten Notar wegen banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Falschbeurkundung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung.