Musik: Gema-Gebühren von Vereinen: 2023 gab Bayern 269.000 Euro aus

Ist auf einer Veranstaltung Musik zu hören, fallen in der Regel Gema-Gebühren an. Seit vergangenem Jahr können Vereine diese Kosten dem Freistaat überlassen. Tausende machten davon bereits Gebrauch.

Der Freistaat Bayern hat im vergangenen Jahr für rund 5000 Veranstaltungen von Vereinen die Gema-Gebühren übernommen. Für die Events von mehr als 3700 Veranstaltern gab die Staatsregierung rund 269.000 Euro aus, wie eine Sprecherin des Sozialministeriums in München auf Anfrage mitteilte.

Die Staatsregierung hatte im Frühjahr 2023 einen Pauschalvertrag mit der Verwertungsgesellschaft Gema geschlossen. Dieser erlaubt es Vereinen seit dem 5. April 2023, bei Veranstaltungen ohne Eintrittgelder die Gema-Gebühren vom Freistaat tragen zu lassen. Die Regelung sah zunächst die Kostenübernahme für bis zu zwei Veranstaltungen mit einer Fläche von maximal 300 Quadratmetern vor – innen wie außen. Wie das Sozialministerium am vergangenen Montag bekanntgegeben hatte, wurde die Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2024 erweitert.

Während bisher nur eingetragene und gemeinnützige Vereine davon profitierten, können künftig auch Sport- und Schützenvereine, Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Kulturvereine Kosten an den Freistaat abgeben. Zudem wird die Kostenübernahme auf bis zu vier Veranstaltungen mit einer Fläche von jeweils bis zu 500 Quadratmetern pro Jahr ausgeweitet. Mit der Regelung will der Freistaat demnach ein Zeichen der Wertschätzung an Ehrenamtliche senden und sie finanziell entlasten.

Welche Kosten heuer bereits anfielen, konnte die Sprecherin zunächst nicht sagen. Da die Verhandlungen für den angepassten Pauschalvertrag erst vor kurzem beendet worden seien, lägen dazu noch keine aussagekräftigen Daten vor. Für die kommenden Jahre sind den Angaben zufolge jeweils rund 2,4 Millionen Euro vorgesehen. Damit sollen je nach Art und Größe der Veranstaltung jährlich zwischen 20.000 und 120.000 Vereinsevents unterstützt werden.

Gema-Gebühren werden grundsätzlich fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird. Im Einzelhandel muss zum Beispiel für Hintergrundmusik auf einer Verkaufsfläche von bis zu 200 Quadratmetern nach Angaben der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) eine Gebühr von etwa 25 Euro pro Monat entrichtet werden.

Gema-Gebühren Mitteilung des Ministeriums zur Erweiterung des Pauschalvertrags