Umweltminister: Glauber: Geld für Hochwasserschutz, Notfalls Enteignungen

Bayern gibt viel Geld für den Hochwasserschutz aus – aber auch genügend und an der richtigen Stelle? Darüber gehen die Meinungen im Landtag auseinander.

Nach der jüngsten Hochwasserkatastrophe in vielen Landesteilen will Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) noch mehr Geld als bisher in den Hochwasserschutz stecken – und Bauprojekte notfalls verstärkt mit Hilfe von Enteignungen durchsetzen. Das kündigte Glauber am Donnerstag im Umweltausschuss des Landtags in München an. Er musste sich dabei aber gegen Kritik zur Wehr setzen, dass die Mittel des Freistaats für den Hochwasserschutz in den vergangenen Jahren real zurückgegangen seien. Die Grünen beklagten zudem, dass zu wenig für natürlichen Hochwasserschutz getan werde.

Man müsse „über neue Hochwassermittel auch im staatlichen Bereich sprechen“, sagte Glauber. Summen nannte er nicht. Er verwies auf eine Kabinettssitzung voraussichtlich Ende Juli, in der über verschiedene Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe beraten werden solle. Dies hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zuletzt bereits angekündigt.

Insbesondere die Grünen kritisierten in der Ausschusssitzung, dass die Mittel für den Hochwasserschutz in den vergangenen Jahren zwar auf 280 Millionen Euro gestiegen seien – 80 Millionen davon seien aber allein für den Unterhalt von Bauten, zudem seien die Baukosten in dieser Zeit noch stärker gestiegen. „Sie können mit dem Geld heute also weniger machen“, sagte Christian Hierneis (Grüne). Deshalb erneuerte er die Kritik seiner Fraktion: Es gebe weiterhin zu wenig Geld und zu wenig Personal für den Hochwasserschutz. Und: Nur ein Fünftel der Mittel werde für natürliche Hochwasserschutzmaßnahmen ausgegeben, etwa für die Renaturierung von Flüssen oder die Rückverlagerung von Deichen.

Reagieren will Glauber auch, nachdem es zuletzt Kritik wegen bislang nicht umgesetzter Hochwasserschutzmaßnahmen gab – konkret etwa am Donauzufluss Zusam bei Dinkelscherben im Landkreis Augsburg. Dort wurde ein Hochwasserrückhaltebecken, für das es bereits seit rund einem Jahrzehnt einen gültigen Planfeststellungsbeschluss gibt, noch immer nicht gebaut. Als ein Grund wurde genannt, dass es mit Eigentümern keine Einigung über die Höhe der Entschädigung gegeben habe. 

Glauber stellte deshalb unmissverständlich klar: Man müsse am Ende verstärkt auch zum Mittel der Enteignung greifen, wenn Grundstücke nicht für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt würden. Der Hochwasserschutz müsse im überragenden öffentlichen Interesse liegen – deshalb müsse man notwendige Schutzmaßnahmen am Ende auch wirksam voranbringen können.