In den eigenen vier Wänden kann Cannabis bereits legal angebaut werden. In größerem Stil wird das demnächst in Anbauvereinigungen möglich sein. Anträge dafür können ab dem 1. Juli gestellt werden.
Kurz vor dem offiziellen Startschuss für Cannabis-Anbauvereinigungen wächst bei potenziellen Betreibern das Interesse daran. Dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), das für die Erlaubniserteilung in Rheinland-Pfalz zuständig ist, liegen bereits 86 Interessensbekundungen vor, wie das Sozialministerium der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mitteilte. Vor gut einem Monat waren es noch weniger als halb so viele gewesen. Anträge von Vereinen zum gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau können ab dem 1. Juli beim LSJV gestellt werden.
Mehr Vereine in den Startlöchern
Die Zahl der gegründeten Vereine, die Cannabis anbauen wollen, hat in den vergangenen Wochen zugelegt. Bereits 17 Vereine, in denen der Namen Cannabis vorkommt, sind im Registerportal der Länder für Rheinland-Pfalz eingetragen. Vor rund einem Monat waren dort noch fünf weniger zu finden gewesen.
Sie heißen Cannabis Social Club Sondernheim Green Gorilla (Germersheim), Cannabis Gold RLP (Trier), Cannabis Club Green Love (Lambsheim) oder Cannabis Initiative (Mainz). Hinzu kommen mögliche Anbauvereinigungen wie die Dopemaker Productions sowie der Verein Green Familiy in Mainz, die nicht den Begriff Cannabis im Namen tragen.
Die Registrierung als Verein ist Voraussetzung dafür, dass eine Lizenz beantragt werden kann. Wenn ein Antrag vollständig sei, habe das LSJV drei Monate Zeit zur Bearbeitung, teilte das Ministerium weiter mit. Pro 6000 Einwohner in einem Landkreis und in einer kreisfreien Stadt werde es höchstens eine Anbauvereinigung geben.
Laut Cannabisgesetz ist seit dem 1. April grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli in Kraft. In Anbauvereinigungen darf Cannabis zum Zwecke des Eigenkonsums gemeinschaftlich von den Mitgliedern angebaut und an Mitglieder weitergegeben werden.
Lieber noch abwarten
Fynn von Kutzschenbach, der mit seinem Team bereits acht Cannabis Social Clubs (CSC) in Hessen und einen in Mainz gegründet hat, wartet mit den Anträgen auf Lizenzen lieber noch ab. „Das Risiko ist einfach zu hoch, Fehler zu begehen am Anfang“, sagte der Jungunternehmer. Vieles sei inzwischen klarer geworden, auch was Bußgelder angehe, aber es gebe noch Fragen. Zum Beispiel, ob man ein Grundstück schon haben müsse, wenn man den Antrag stelle – oder einen unterschriebenen Pachtvertrag vorzulegen habe.
Derzeit rechne er eher für den Herbst damit, dass er Anträge stelle. Es gebe aber viel Bürokratie und andere Hindernisse, die seiner Ansicht nach von Vereinen kaum zu stemmen seien. Besser wäre die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH, die auch gegenüber Banken eine andere Liquidität hätte. „Woher soll ein Verein das Geld nehmen für ein Grundstück, den Umbau und die hohen Stromkosten? Von Mitgliedsbeiträgen wird das nicht zu decken sein“, sagte er.
Verein aus Wörrstadt hält Auflagen für „stemmbar“
Der Cannabis Social Club Rhoihesse in Wörrstadt (Kreis Alzey-Worms) hat bereits eine Gewerbeimmobilie gefunden und baut sie gerade um, wie Daniel Ehrlich sagte, der im Verein für die Organisation des Anbaus zuständig ist und sich Anbaurat nennt. Sein Verein, der seit Januar im Vereinsregister eingetragen sei, habe den Antrag schon fertig, am 1. Juli solle er hinausgehen. Ehrlich hält die Auflagen für Anbauvereinigungen für „stemmbar“.
Einzelne Punkte können aber auch nach seiner Einschätzung Schwierigkeiten mit sich bringen. Dass es beispielsweise nicht gestattet sei, dass sich mehrere Vereine eine Immobilie für den Anbau teilten, dürfte vor allem Vereine in Städten vor Herausforderungen stellen, sagte er. Gewerbeimmobilien hätten in der Regel mehr Platz als ein Verein für den Anbau benötige.
Der Cannabis Social Club Rhoihesse hat bisher 250 Anfragen von Interessenten gezählt. Knapp 100 seien schon Mitglieder, sagte Ehrlich. Weil dem Verein der Jugendschutz sehr am Herzen liege, habe man das Mindestalter von 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt. Im Hinblick auf die Lizenz sei man in engem Austausch mit Behörden, denn: „Es ist für alle Neuland.“
Landesamt soll auch kontrollieren
In Rheinland-Pfalz sollen die Anbauvereinigungen einmal im Jahr vom LSJV kontrolliert werden, wie das Ministerium mitteilte. Zudem werde es anlassbezogene Kontrollen geben. Für die Umsetzung des Cannabisgesetzes sollten im Landesamt und im Ministerium „entsprechende Ressourcen“ aufgebaut werden.
Es liege in der Natur der Sache, dass bei neuen Gesetzen nicht alle Fragen der praktischen Umsetzung abschließend beantwortet werden könnten. Zu den Regelungen auf der Landesebene werde das Sozialministerium daher zu gegebener Zeit eine Evaluation durchführen, teilte eine Sprecherin mit.
Eine Anbauvereinigung darf Cannabis an seine Mitglieder zur Deckung des eigenen Bedarfs abgeben. Erlaubt sind höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat je Mitglied. An Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren dürfen im Monat höchstens 30 Gramm Cannabis gehen – der THC-Gehalt von zehn Prozent darf nicht überschritten werden.
Gemeinsames Registerportal der Länder Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz