In Hamburg ist ein Monteur so massiv verprügelt und misshandelt worden, dass er fast gestorben wäre. Vor Gericht drohen zwei Mitbewohnern lange Strafen.
Im Prozess um einen Gewaltexzess in einer Hamburger Monteurwohnung hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwölf Jahren für den Hauptangeklagten gefordert. Der 37-Jährige habe sich des gemeinschaftlichen versuchten Mordes schuldig gemacht. Ein Mitangeklagter im Alter von 38 Jahren soll für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Verteidigung beantragte für den 37-Jährigen eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Für den 38-Jährigen plädierte die Verteidigung auf Freispruch, wie die Gerichtspressestelle mitteilte.
Angeklagte warfen Möbel auf Schlafenden
Die beiden Polen waren am 29. August 2022 bereits vom Landgericht Hamburg in erster Instanz verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die verhängten Strafen auf, bestätigte jedoch die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen in der Wohnung im Stadtteil Hausbruch. Demnach traten und schlugen die Angeklagten im August 2021 ihren schlafenden Mitbewohner und bewarfen ihn mit Möbeln. Das Opfer kam zunächst mit drei gebrochenen Rippen, einer Platzwunde und blauen Flecken davon.
Am nächsten Tag jedoch ging der Gewaltexzess deutlich brutaler weiter. Der Hauptangeklagte trat dem Monteur in der Küche erst mehrfach ins Gesicht und gegen den Kopf, bis er bewusstlos wurde. Später zwang er den Schwerverletzten, sein eigenes Blut aufzuwischen und misshandelte ihn in der Dusche weiter. Dabei fiel der damals 43 Jahre alte Mann durch die Glaswand der Duschkabine und erlitt an Kopf und Körper Schnittverletzungen, brach sich mehrere Knochen und blieb lebensgefährlich verletzt liegen. Die Angeklagten ließen den Mann in dem Glauben zurück, dass er bereits tot sei oder in Kürze sterben werde. Die drei Männer arbeiteten als Bauarbeiter bei einem Abrissunternehmen.
Verurteilung wegen versuchten Mordes möglich
In erster Instanz hatte das Landgericht den Hauptangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Aussetzung zu sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte hatte wegen unterlassener Hilfeleistung eine Haftstrafe von zehn Monaten bekommen. Die Staatsanwaltschaft war in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof kam zu dem Schluss, dass der Haupttäter möglicherweise auch wegen versuchten Mordes und der Mitangeklagte wegen Beihilfe verurteilt werden müsse. Am kommenden Montag sollen die Angeklagten Gelegenheit zu einem letzten Wort bekommen. Anschließend könnte die Strafkammer das Urteil verkünden.
BGH-Urteil zum Hauptangeklagten BGH-Urteil zum Mitangeklagten