Zweieinhalb Monate vor der Landtagswahl haben weitere Parteien und Vereinigungen in Brandenburg, die antreten wollen, eine Hürde genommen. Die endgültige Zulassung steht aber noch aus.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und die Werteunion dürfen Kandidaten für die Brandenburger Landtagswahl am 22. September vorschlagen. Der Landeswahlausschuss entschied rund zweieinhalb Monate vor der Wahl, dass insgesamt fünf Parteien und zwei politische Vereinigungen zusätzlich vorschlagsberechtigt sind. Das teilte das Büro von Landeswahlleiter Herbert Trimbach mit.
Neben BSW und Werteunion sind das der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Dritte Weg, das Bündnis Deutschland, die Partei der Rentner, die Demokraten Brandenburg und Deutsch Land Wirtschaft (DLW).
Das BSW wurde bundesweit von Ex-Linke-Politikerin Sahra Wagenknecht gegründet, die Werteunion vom ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen. Beide haben jeweils einen Landesverband in Brandenburg gegründet.
Nicht alle Parteien müssen sich für die Wahl anmelden
Der Ausschuss entschied auch, dass Piratenpartei, Volt und Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag zur Landtagswahl antreten können. Sie treten als Listenvereinigung „Plus Brandenburg“ an.
Die 23 Parteien und Vereinigungen, die schon zur Landtagswahl 2019 und zur Bundestagswahl 2021 angetreten sind, brauchen nicht extra einen Wunsch auf Beteiligung zur Wahl einreichen. Sie müssen aber bis zum 5. August Personalvorschläge für Wahlkreiskandidaten und Landesliste machen.
Bei Landeswahlleiter Trimbach liegen bisher sechs Landeslisten zur Prüfung. Am 9. August entscheidet der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Listen. Bis dahin müssen die Kreiswahlausschüsse der 44 Wahlkreise über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber für ein Direktmandat entschieden haben.
Nur sieben Parteien oder Vereinigungen brauchen keine Unterschriften zur Unterstützung beim Landeswahlleiter vorlegen: SPD, AfD, CDU, Grüne, Linke, BVB/Freie Wähler und die FDP. Sie waren am Tag der Bekanntgabe des Wahltermins bereits in Landtag oder Bundestag vertreten. Alle anderen müssen bis zum 5. August 100 Unterschriften für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 Unterschriften für die Landesliste vorlegen.