Nach großem Unmut über das Ende von Diesel-Subventionen hatte die Politik den Landwirten Erleichterungen versprochen – die ersten sind jetzt eingelöst.
Für Landwirte kommen nach den bundesweiten Bauernprotesten gegen das Ende von Diesel-Vergünstigungen andere Entlastungen in Sicht. Der Bundestag beschloss ein Gesetzespaket mit mehreren Maßnahmen, die die Ampel-Koalition der empörten Branche bereits im Winter zugesichert hatte. Dazu gehören unter anderem steuerliche Erleichterungen bei schwankenden Gewinnen. Die Stellung der Bauern in der Lieferkette bis zu den Supermärkten soll gestärkt werden. Kommen sollen auch neue Anreize für freiwillige Leistungen der Betriebe für mehr biologische Vielfalt.
Agrarminister Cem Özdemir machte deutlich, dass Versprechen an die Branche jetzt umgesetzt würden. Das Paket unterstreiche Initiativen zum Bürokratieabbau und solle Wettbewerbsfähigkeit und Artenschutz zusammenbringen. Wer freiwillig mehr für die Umwelt leiste, „merkt es künftig auf seinem Konto“, sagte der Grünen-Politiker. Von der Opposition kam Kritik. Der Vorsitzende des Agrarausschusses, Hermann Färber (CDU) sagte, an den Plänen sei „nicht alles falsch“. Die steuerlichen Entlastungen seien aber geringer als Mehrbelastungen beim Agrardiesel.
Die Koalition reagierte mit den Entlastungen auf wochenlange Bauernproteste im Winter gegen das damals beschlossene Aus für Agrardiesel-Subventionen. Das Gesetzespaket kommt voraussichtlich am 27. September noch in den Bundesrat.
Erleichterungen bei der Steuer
Von der vorgesehenen Erleichterung bei der Einkommensteuer soll die Branche mit durchschnittlich 50 Millionen Euro im Jahr profitieren, wie es im Gesetzentwurf heißt. Dafür sollen Höfe Ergebnisse aus guten und schlechten Jahren verrechnen können. Dies soll den Effekt abmildern, dass bei höheren Einkommen ein höherer Steuersatz greift. Die bis 2022 befristete Ermäßigung soll für Bauern nun bis 2028 möglich sein.
Außerdem soll die Position der Landwirte in der Lieferkette vom Feld bis zu den großen Handelsunternehmen gestärkt werden. Vorgesehen ist etwa, bestimmte Lieferanten nicht nur befristet, sondern dauerhaft in einen Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken einzubeziehen.
Neue Umwelt-Anreize
Eingeführt werden sollen zudem ab 2026 zwei neue Öko-Regelungen, die freiwillige Umweltleistungen honorieren – eine für die Weidehaltung von Kühen und eine weitere zur Verbesserung der biologischen Vielfalt. Dafür soll es keine Kürzungen bei den Basiszahlungen aus der EU-Agrarfinanzierung geben. Festgelegt werden soll nun auch, eine EU-Umweltvorgabe zu Brachflächen weiter aussetzen zu können.
Özdemir sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind motiviert, mehr für Umwelt und Artenschutz zu leisten – aber es muss sich für sie auch auszahlen.“ Dies werde mit den neuen Öko-Regelungen umgesetzt, die für konventionelle wie biologisch wirtschaftende Betriebe gelten. „Wir erhöhen das Budget der Öko-Regelungen, ohne Abstriche bei der Einkommensgrundstützung zu machen.“ Davon profitieren künftig vor allem Milchviehbetriebe, die ihre Kühe auf der Weide halten.