Wollten CDU und SPD im Saar-Landtag der ungeliebten AfD eines auswischen und änderten deshalb die Verteilung der Fraktionszuschüsse? Diesen Verdacht äußern AfD-Vertreter vor dem Verfassungsgericht.
Vor dem Verfassungsgericht in Saarbrücken hat die Verhandlung zwischen AfD-Fraktion und saarländischem Landtag begonnen. In den Streitfragen geht es um Fraktionszuschüsse und um die Besetzung des Untersuchungsausschusses zum Mord an einem Asylbewerber vor mehr als 30 Jahren.
Die AfD-Fraktion kritisiert die in den Haushaltsgesetzen der Jahre 2023 und 2024 vom Landtag des Saarlandes verabschiedete Verteilung der Fraktionszuschüsse. Diese verletze ihre Rechte auf gleichberechtigte Mitwirkung im parlamentarischen Betrieb“.
Nach Angaben des Gerichtspräsidenten Roland Rixecker sind die Monatsbeträge von 46.000 auf 39.600 Euro monatlich gesunken, nachdem auf Antrag von SPD und CDU die Gewichtung der“ Zuschussbestandteile“ verändert wurden. Konkret seien der Grundbetrag gesenkt und Oppositionsbonus und Kopfbetrag erhöht worden.
Laut CDU ging es darum, eine „Unwucht“ auszugleichen, die durch eine Verringerung der Fraktionsanzahl nach der Landtagswahl entstanden sei. Der Anwalt der AfD-Fraktion, Peter Richter, sprach dagegen von einer Nacht-und-Nebel-Aktion und Willkür. Die Abgeordneten von CDU und SPD forderte er auf, zuzugeben, „dass es nur darum ging, der AfD Gelder wegzunehmen, weil man die AfD nicht leiden kann“.
Ein weiteres Verfahren richtet sich gegen den vor einem Jahr gefassten Beschluss Jahr zur Größe und Zusammensetzung des sogenannten Yeboah-Untersuchungsausschusses. Im Fokus steht ein Brandanschlag im September 1991 auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis, bei dem der Ghanaer Samuel Yeboah ums Leben kam. Eine Entscheidung will der Verfassungsgerichtshof in den nächsten drei Monaten bekanntgeben.