Haushalt: Fraktionen beantragen Sondersitzung zum Nachtragsetat

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelung zum Brandenburg-Hilfspaket verfassungswidrig ist. Die Maßnahmen sollen nicht mehr über Schulden finanziert werden. Ein Zeitplan liegt nun vor.

Kurz vor Beginn der Sommerferien kommt der Brandenburger Landtag nach dem Willen der Koalitionsfraktionen zu einer Sondersitzung für den geplanten Nachtragshaushalt zum Hilfspaket zusammen. Die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen reichten ihren Antrag bei Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke für die erste Lesung am 17. Juli ein. Eine weitere Sondersitzung wird voraussichtlich eine Woche später fällig für die zweite und abschließende dritte Lesung.

Der Nachtragshaushalt soll das Brandenburg-Hilfspaket zur Abfederung der Folgen der Energiekrise nach dem Ukraine-Krieg in diesem Jahr absichern. Das Verfassungsgericht des Landes hatte die Regelung von 2022 für verfassungswidrig erklärt. Es geht um bereits bewilligte Hilfsmaßnahmen von fast 850 Millionen Euro.

Finanzierung aus Rücklage statt über Kredite

Die obersten Verfassungsrichter forderten eine bessere Erklärung für den Zusammenhang der Hilfen zur ausgerufenen Notlage. Die AfD-Landtagsfraktion hatte vor dem Verfassungsgericht geklagt. Das Gericht bezog sich aber nicht auf den Nachtragshaushalt. Der Landtag beschloss Ende Juni, die Landesregierung um einen geänderten Nachtragshaushalt zu bitten.

Die Hilfsmaßnahmen sollen nicht mehr über Schulden finanziert werden, sondern aus der Rücklage des Landes. Damit würde die Notwendigkeit einer Notlage und einer besseren Erklärung der Maßnahmen umgangen. Das Kabinett beschloss den Nachtragsetat Anfang Juli. Der Landtag muss noch abschließend entscheiden. Mit den Hilfsmaßnahmen sollen Familien, Krankenhäuser, Wirtschaft und Kommunen entlastet werden.