Die Tierschutzpartei in Brandenburg legt Einspruch gegen die Kreistagswahl Dahme-Spreewald ein. Sie fühlt sich durch eine späte Erlaubnis zum Aufstellen von Großwahlplakaten benachteiligt.
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz in Brandenburg legt Einspruch gegen die Kreistagswahl Dahme-Spreewald ein. Trotz rechtzeitiger Beantragung von Standorten für Großplakate habe die Gemeinde Eichwalde (Wahlkreis 1) die entsprechende Sondernutzungserlaubnis erst am 3. Juni in der Woche vor der Wahl ausgestellt, kritisierte der Landesvorsitzende und Kandidat der Partei aus Zeuthen, Jan Bärenfeldt. Durch diese Verzögerung sei die Tierschutzpartei in dem Wahlkreis in ihren Wahlkampfbemühungen gegenüber den anderen Parteien erheblich benachteiligt worden.
Tierschutzpartei beklagt späte Entscheidung der Gemeinde
Nach Angaben der Partei hat sie die entsprechenden Anträge bereits am 8. März gestellt und Rückfragen der Gemeinde Eichwalde bis zum 17. März beantwortet. Dennoch sei die Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen der Großplakate erst kurzfristig vor der Wahl am 9. Juni erfolgt. Vier Großplakate in Eichwalde seien daher erst am Dienstag vor der Wahl aufgebaut worden.
Die Tierschutzpartei macht geltend, es hätten ihr nur 110 weitere Stimmen für den Einzug in den Kreistag gefehlt. Da die Wahlberechtigten drei Stimmen hatten, hätten nur 37 von ihnen die Tierschutzpartei wählen müssen, argumentierte Bärenfeldt. „Somit bin ich mir sicher, dass die viel zu spät aufgestellten Großplakate uns den Sitz im Kreistag gekostet haben.“
Partei weist auf Wahlerfolge in anderen Kreisen hin
Die Tierschutzpartei trat in diesem Jahr erstmals zu den Kreistagswahlen in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Prignitz, Oberspreewald-Lausitz und Oder-Spree an, im Landkreis Oberhavel das zweite Mal. In den Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Oder-Spree gewann sie jeweils einen Sitz, im Landkreis Oberhavel zwei Sitze.
Die Partei wartet nach eigenen Angaben nun auf das Ergebnis der Wahlprüfung, nachdem sich der Kreistag Dahme-Spreewald am Dienstag konstituiert und die Vorprüfung von Wahleinsprüchen dem Kreisausschuss übertragen habe.