Zunächst war er freigesprochen worden – und wurde nun doch noch verurteilt. Nach Überzeugung des Kölner Landgerichts hat der Angeklagte an Karneval eine Frau vergewaltigt.
Für die Vergewaltigung einer Frau an Karneval 2020 muss ein Angeklagter doch noch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht verurteilte ihn am Mittwoch zu einer Haftstrafe von drei Jahren, wie eine Sprecherin mitteilte.
In einem ersten Prozess war der Mann freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Daraufhin verwies der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall zur Neuverhandlung zurück ans Landgericht. Die Kammer sah es nun als erwiesen an, dass der Angeklagte die stark angetrunkene, schlafende Frau in einem Hotelzimmer vergewaltigt hatte.
Zudem fertigte er zwei Handyvideos von der damals 21-Jährigen an – dafür war er im ersten Prozess 2022 zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt worden. Diese Strafe „wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ bleibt weiter bestehen.
Ursprünglich waren in dem Fall noch zwei andere Männer angeklagt, die Verfahren waren aber gegen Geldauflagen eingestellt worden. Alle drei Männer gehörten zu einer WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Stich-Gruppe“, in der die Mitglieder sich über ihre sexuellen Eroberungen austauschten.
Die drei Männer waren 2020 als Touristen nach Köln gereist, um dort Karneval zu feiern. In einem Lokal lernte einer von ihnen das spätere Opfer kennen und nahm es mit in sein Hotelzimmer. Dort kam dann der jetzt Verurteilte hinzu.