Urteil: Auslieferung von mutmaßlichem Drogenschmuggler nach Südkorea zulässig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Auslieferung eines mutmaßlichen Drogenschmugglers nach Südkorea für zulässig erklärt. Die dortigen Behörden hätten zugesichert, dass die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention eingehalten würden, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der Mann war im Herbst 2023 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden, weil er von Interpol gesucht wurde. Ihm wird zur Last gelegt, in zwei Fällen versucht zu haben, Methamphetamin aus den USA per Luftpost nach Korea zu schmuggeln. Der Wert der Drogen soll bei insgesamt rund 70.000 Euro gelegen haben.

Die Auslieferung sei auch deshalb zulässig, weil die verfolgten Taten sowohl nach südkoreanischem als auch nach deutschem Recht strafbar seien, erklärte das Oberlandesgericht. Zudem drohe dem Mann im Fall einer Verurteilung in Südkorea eine Freiheitsstrafe zwischen zehn und 20 Jahren. Diese zu erwartende Strafe sei „angesichts der beiden ihm zu Last gelegten Taten nicht unerträglich“, hieß es vom Gericht.

Zwar sei nach südkoreanischen Strafnormen theoretisch auch eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, hieß es weiter. Dies sei aber nicht zu erwarten. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts fiel bereits im Januar.