Legal kiffen: Anlaufstelle für Fragen zum Cannabis-Gesetz eingerichtet

Eine zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um das Cannabis-Gesetz gab es in Berlin bislang nicht. Das ändert sich nun.

Für Fragen rund um das Cannabis-Gesetz hat die Berliner Gesundheitsverwaltung eine neue E-Mail-Adresse eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anfrage an [email protected] schicken, wie die Verwaltung mitteilte. Außerdem solle bald eine Themenseite auf der Website der Gesundheitsverwaltung eingerichtet werden, die alle wichtigsten Informationen bündelt. 

Drei Monate nach der Freigabe von Cannabis für Erwachsene und den privaten Anbau mit zahlreichen Vorgaben ist am 1. Juli eine zweite Stufe des Gesetzes in Kraft getreten. Seitdem können nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen. Volljährige Menschen können dort Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs müssen eine Erlaubnis beantragen, gesetzlich vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.

Kein guter Start für Anbauvereinigungen in Berlin

In Berlin verlief der Start allerdings mehr als holprig. Kurz vor knapp gab die Gesundheitsverwaltung bekannt, Anbaugenehmigungen könnten bei den Bezirken beantragt werden. Die aber sträubten sich, denn bislang gibt es keine offizielle Verordnung, die genaue Zuständigkeit ist unklar. Bisher ist auch nicht genau geregelt, auf welchem Wege die Cannabis Clubs ihre Anträge einreichen sollen und welche Unterlagen genau benötigt werden.

„Die Senatsgesundheitsverwaltung arbeitet intensiv und im Austausch mit der Senatskanzlei sowie allen inhaltlich betroffenen Senatsverwaltungen und den Bezirken an der Umsetzung des KCanG (Konsumcannabisgesetz)“, teilte eine Sprecherin mit. Demnach wird die Zuständigkeitsverordnung zurzeit für das Mitzeichnungsverfahren mit den thematisch betroffenen Senatsverwaltungen vorbereitet, um anschließend dem Senat vorgelegt werden zu können.

Im Anschluss erhalte der Rat der Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister die Möglichkeit Stellung zu nehmen. „Im letzten Schritt wird die Verordnung zur Kenntnisnahme in das Abgeordnetenhaus eingebracht.“ Zum genauen Zeitrahmen machte die Verwaltung keine Angaben. Für einen Bußgeldkatalog gebe es bereits einen Entwurf.