Die niedersächsischen Verwaltungsgerichte kämpfen gegen einen Stau von Tausenden Verfahren. OVG-Präsident Hett ist deshalb gegen den Abbau von Richterstellen.
Asylrechtliche Verfahren haben im vergangenen Jahr mit 47 Prozent den Großteil der Eingänge bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten ausgemacht. Trotz einer weiteren Zunahme sei 2023 ein Abbau der Gesamtbestände um mehr als elf Prozent und eine Verringerung der Verfahrensdauer von Asylklageverfahren um etwa sechseinhalb Monate gelungen, heißt es im Geschäftsbericht des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Frank-Thomas Hett.
„Angesichts der fortbestehenden erheblichen Belastungssituation konnte dies nur durch den fortwährenden überobligatorischen Einsatz der bei den Verwaltungsgerichten Beschäftigten erreicht werden“, schrieb Hett. Nicht verhindert werden konnte demnach bei der seit nunmehr einem Jahrzehnt bestehenden Überbelastung eine weitere Zunahme der Laufzeiten allgemeiner Klageverfahren auf 17 Monate.
Neue Stellen teils auf wenige Jahre befristet
Der zu erwartende weitere Anstieg der Zahl gerichtlicher Asylverfahren dürfte zusätzlich erschweren, dass die Verfahrenszeiten weiter reduziert werden. Daher sei es zu begrüßen, dass die Verwaltungsgerichte mit 15 zusätzlichen Richterstellen ausgestattet werden. Diese seien jedoch, wie bereits 42 bestehende Stellen, teils auf wenige Jahre befristet. Dieser drohende erhebliche Stellenabbau für Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht sorge nach wie vor für große Verunsicherung, erklärte Hett.
„Ohne eine weitere Unterstützung müssen wir bereits ab dem nächsten Jahr damit beginnen, Stellen einzusparen, die zum Beispiel durch den Ruhestand von Richterinnen und Richtern frei geworden sind. Längere Verfahrenslaufzeiten und ein Anstieg der Bestände wären die nicht zu vermeidende Folge“, sagte er und appellierte an den Haushaltsgesetzgeber, eine Nachbesetzung der in den nächsten Jahren frei werdenden Stellen zu ermöglichen.