Die Reue scheint ehrlich, die Tat für ihn selbst nicht erklärbar. Ein 44-Jähriger hat zum Prozessauftakt in Schwerin die Vergewaltigung seiner früheren Lebensgefährtin gestanden – eine jedenfalls.
Der Vergewaltigungsprozess gegen einen 44-jährigen, heute in Schwerin lebenden Mann hat am Dienstag vor dem Landgericht in Schwerin mit einem Teilgeständnis begonnen. „Den Ausraster kann ich mir bis heute nicht erklären“, sagte der Angeklagte, nachdem einer seiner beiden Verteidiger eine Erklärung verlesen hatte. Darin räumte der Mann ein, seine langjährige Lebensgefährtin in der Silvesternacht von 2023 zu 2024 in der gemeinsam bewohnten Doppelhaus-Hälfte in einem Dorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim zum Geschlechtsverkehr gezwungen und geschlagen zu haben.
Laut Anklage hatte er sein Opfer auch an den Haaren in den Flur gezogen und auf die Treppe gestoßen. Neben Vergewaltigung wird dem Mann Körperverletzung zur Last gelegt. Auf Polizeifotos waren Verletzungen im Gesicht und an den Armen der Frau deutlich erkennbar.
An eine Vergewaltigung, die sich im Dezember 2019 nach einem Streit in einem Hotel in Potsdam ereignet haben soll und die ebenfalls Gegenstand der Anklage ist, könne er sich aber nicht erinnern. Laut Anklageschrift hatte sich das seit 2016 liierte Paar danach kurzzeitig getrennt, war danach aber wieder zusammengekommen.
Täter-Opfer-Ausgleich vollzogen
Als Zeichen der Reue hat der Angeklagte nach eigenen Angaben im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs seine Anteile am Hauseigentum im Wert vom 50.000 Euro an die Frau übertragen und ihr auch den Wohnwagen überlassen. Er hoffe, dass sie dies als Ausgleich für das ihr zugefügte Leid und als Entschuldigung akzeptiere, sagte er mit zittriger Stimme. Eine persönliche Entschuldigung habe es wegen des verhängten Kontaktverbots nicht gegeben, sagte der Mann. Ursache des folgenschweren Übergriffs war nach Darstellung der Staatsanwaltschaft die bevorstehende Trennung des Paares, über die der Mann nach dem gemeinsamen Besuch bei Nachbarn noch einmal habe reden wollen. Dabei sei die Situation eskaliert.
Mann zur Tatzeit stark betrunken
Wie aus den vor Gericht verlesenen Polizeiprotokollen hervorgeht, war der bei einem Logistikunternehmen beschäftigte Angeklagte zur Tatzeit betrunken. Eine Atemalkoholmessung ergab knapp zwei Promille. Die Messung war in der Silvesternacht vorgenommen worden, nachdem der 44-Jährige betrunken mit dem Auto losgefahren war und einen Unfall mit Totalschaden verursacht hatte. Seither ist er ohne Führerschein. Nach eigenem Bekunden trinkt der Mann, der aus einer früheren Beziehung zwei Kinder hat, eher selten Alkohol. Zudem machte er vor Gericht deutlich, dass er sich um professionelle Hilfe bei der Aufarbeitung seines Verhaltens bemühe, es aber schwer sei, Termine bei Therapeuten zu erhalten.
Das Gericht hat bis Mitte August zunächst noch drei Verhandlungstage anberaumt. Dabei sollen Ermittler vernommen werden und auch die Nachbarn, die das Opfer nach der Vergewaltigung per Messengerdienst um Hilfe gebeten hatte.