Rechtsanwältin: Heimliche Wohnungsdurchsuchungen: „Nicht einmal die Grünen werden intervenieren“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser will dem BKA heimliche Wohnungsdurchsuchungen genehmigen. Eine Rechtsanwältin erklärt, wem das droht und was sie von dem Vorstoß hält.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt (BKA) in bestimmten Fällen die verdeckte Durchsuchung von Wohnungen ermöglichen. Das geht aus einem Entwurf ihres Hauses hervor, über den noch innerhalb der Bundesregierung beraten wird. Die Maßnahme soll demnach nur dann erlaubt sein, wenn „eine konkretisierte Gefahrenlage hinsichtlich der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags im Raum steht und nur noch Unsicherheit dahingehend besteht, in welchem konkreten Stadium sich die Tatplanung befindet“, heißt es in dem Entwurf zur Begründung.

Frau Braun, Bundesinnenministerin Nancy Faeser will dem BKA erlauben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Wie bewerten Sie als Strafverteidigerin diesen Schritt?

Ich sehe das kritisch. Heimliche staatliche Eingriffe sind in einem Rechtsstaat die absolute Ausnahme und bedürfen sehr guter Gründe. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2007 in einer Entscheidung zur Kontenabfrage klargestellt. Außerdem befürchte ich, dass es nicht bei dieser Regelung bleibt. Heute geht es um Terrorverdächtige, morgen dann vielleicht um Verdächtige in Missbrauchsfällen. 

Eder JVA-InterviewWen betrifft die geplante Gesetzesänderung überhaupt?

Soweit ich die Medienberichte verstehe, geht es erst einmal nur um Terrorverdächtige.

Und wer ist das?

Da gibt es keine genaue Definition. In Paragraf 5 des BKA-Gesetzes ist die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus definiert und in Paragraf 129a des Strafgesetzbuches die Bildung einer terroristischen Vereinigung. Aus diesen beiden Paragrafen kann man dann herleiten, um welche Menschen beziehungsweise welche Taten es geht.

Alexandra BraunAndere Verdächtige haben also vorerst keine heimlichen Durchsuchungen zu fürchten?

Soweit ich das momentan beurteilen kann: nein.

FS Geschichte der RAF16:30

Glauben Sie, die Gesetzesänderung findet im Bundestag die erforderliche Mehrheit?

Da bin ich ziemlich sicher, ja. Angesichts der momentanen Situation und der Angst vor Terror erwarte ich nicht einmal von den Grünen, dass sie intervenieren.