Es hat lange gedauert, nun einigte sich die Bundesregierung auf eine neue Fassung des Haushaltsentwurfs für 2025. Nur das Problem mit der Finanzlücke bleibt.
Mit diesem Haushaltsentwurf hat sich die Bundesregierung wirklich schwergetan: Unzählige Verhandlungsstunden unter Einschaltung des Bundeskanzlers, genervte Koalitionspartner und ein Paket, das wegen drohenden Verfassungsbruchs wieder aufgeschnürt wurde.
Das Bundeskabinett hatte den Haushaltsentwurf für 2025 bereits Mitte Juli beschlossen. Dabei gab es noch eine Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro, die durch verschiedene Maßnahmen auf neun Milliarden Euro verkleinert werden sollte. Doch über diese Maßnahmen entbrannte wieder Streit.Kommentar-Haushalt 17.50
Jetzt gibt es einen Kompromiss. Die ursprüngliche Finanzlücke von 17 Milliarden Euro wurde verkleinert, sie fällt mit zwölf Milliarden Euro aber immer noch relativ groß aus. Ihr Ziel, das Loch auf akzeptable – und übliche – neun Milliarden zu schrumpfen, verfehlte die Ampel-Koalition doch.
Was bedeutet das? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was hat es mit der Finanzlücke auf sich?
Dabei handelt es sich um die sogenannte globale Minderausgabe von zwölf Milliarden Euro – eine Spar-Vorgabe im Haushaltsplan der Bundesregierung. Das bedeutet, dass dieses Geld 2025 eingespart werden muss – es ist aber nicht festgelegt, wie genau dies geschieht.
Die Regierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Betrag schlicht dadurch zusammenkommt, dass eigentlich veranschlagte Ausgaben doch nicht anfallen. Sie rechnet außerdem damit, dass sich die Lücke noch vor der Verabschiedung des Haushalts im Bundestag Ende dieses Jahres weiter reduziert – und zwar durch eine verbesserte wirtschaftliche Lage und „Aktualisierungsnotwendigkeiten“. Was genau das bedeuten könnte, blieb offen.
Wie wurde die Finanzlücke geschrumpft?
Es wurden drei Maßnahmen vereinbart: Zum einen soll das Eigenkapital der Deutschen Bahn erhöht werden, und zwar um 4,5 Milliarden Euro. Ein Darlehen des Bundes an die Bahn schrumpft dadurch gegenüber der vorherigen Planung um genau diesen Betrag auf drei Milliarden Euro.
Zum anderen wird eine um 300 Millionen Euro höhere Zahlung des Energiekonzerns Uniper an den Bund eingeplant. Uniper ist vor allem im Gasgeschäft aktiv – als nach dem russischen Angriff auf die Ukraine die Gaslieferungen aus Russland ausblieben, ging das Unternehmen fast pleite. Der Bund sprang mit 13,5 Milliarden Euro ein und übernahm den Konzern, der mittlerweile wieder Gewinn macht. Die Rückzahlungen an den Bund beginnen 2025 – den neuen Plänen zufolge sollen dann 2,9 Milliarden statt 2,6 Milliarden Euro fließen.STERN PAID 26_23 Titel Deutsche Bahn 6.30
Zudem wird ein vorsorglich im Haushalt verbuchter Betrag gekürzt: Hier geht es um Vorsorge für den Fall, dass Einnahmen aus dem sogenannten EU-Energiekrisenbeitrag geringer ausfallen. Den Beitrag – auch Übergewinnsteuer genannt – müssen fossile Energieunternehmen zahlen, die besonders von den stark gestiegenen Preisen infolge des Ukraine-Kriegs profitieren. Die Vorsorge für den Ausfall dieser Steuereinnahmen wird nun um 200 Millionen Euro gekürzt.
Warum waren überhaupt Nachverhandlungen zum Haushalt nötig?
Im ersten Kabinettsbeschluss zum Haushalt Mitte Juli war das Finanzloch 17 Milliarden Euro groß gewesen. Die Regierung kündigte damals an, die Lücke solle noch vor der Übermittlung des Entwurfs an Bundestag und Bundesrat auf etwa neun Milliarden Euro schrumpfen. Geschehen sollte dies zum einen durch die Umwandlung von Zuschüssen an die Deutsche Bahn und an die Autobahn GmbH in Darlehen, die von den Unternehmen später zurückgezahlt werden müssten. Außerdem sollten ungenutzte Mittel der bundeseigenen Förderbank KfW, die eigentlich zur Finanzierung der Gaspreisbremse vorgesehen waren, umgewidmet werden.Blitzanalyse Einigung Ampel15.45
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) meldete dann aber rechtliche Bedenken an – so wurden neue Verhandlungen zwischen Lindner, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) nötig. Die Umwidmung der KfW-Mittel und ein Darlehen an die Autobahn GmbH sind nun vom Tisch. Das Darlehen an die Deutsche Bahn fällt kleiner aus und wird laut Regierung so gestaltet, „dass es sich nicht um einen verdeckten Zuschuss handelt“.
Wie geht es jetzt weiter?
In der Mitteilung der Regierung hieß es, das Kabinett solle die Änderungen am Etatentwurf im Umlaufverfahren beschließen – also schriftlich, ohne Kabinettsitzung. Der Entwurf geht dann an Bundestag und Bundesrat. Die Länderkammer wird eine Stellungnahme zu der Vorlage formulieren. Der Bundestag soll die Pläne direkt nach der parlamentarischen Sommerpause erstmals diskutieren. Erster Sitzungstag ist der 10. September. Verabschiedet wird der Bundeshaushalt – nach weiteren Änderungen – üblicherweise wenige Wochen vor Jahresende.