Meist wird das Land verklagt. Manchmal geht es um richtig viel Geld.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist aktuell in 1.976 Gerichtsverfahren verwickelt. Das sind etwas mehr als Ende 2023, als das Land in 1.827 Verfahren ein Beteiligter war und etwas weniger als Ende 2021, als 2.049 Verfahren anhängig waren. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden im Schweriner Landtag, René Domke, hervor.
In den überwiegenden Fällen ist das Land Mecklenburg-Vorpommern demnach der Beklagte. In allen Fällen werde geprüft, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist, um das Risiko von Prozesskosten zu senken. Diese Kosten richten sich nach dem Streitwert. Im vergangenen Jahr lag in neun Verfahren der Streitwert über 100.000 Euro nach 14 Verfahren im Jahr davor und 23 im Jahr 2021, wie es hieß.
In der Regel muss der Verlierer eines Verfahrens die Prozesskosten tragen. Wie viel das Land in den vergangenen Jahren bezahlen musste, teilte die Landesregierung nicht mit. Dies zu ermitteln, sei zu aufwendig, hieß es.
Die FDP kritisierte, dass es bei der Landesregierung keinen Überblick über die Prozesskosten gebe. „Der Hinweis, dies sei zu aufwendig zu ermitteln, offenbart ja eher, dass es bisher gar keine Erhebung und Auswertung hierzu gab“, erklärte Domke. „Das Thema ist damit nicht abgeschlossen, denn hier erwarte ich ein Höchstmaß an Transparenz.“