Handgepäck: Flüssigkeitsregeln an Flughäfen – Keine Änderung in Hamburg

Aus Furcht vor flüssigen Sprengstoffen erließ die EU 2006 strenge Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugpassagieren. Eine neue Generation Scanner brachte Lockerungen – aber nicht in Hamburg.

An den einigen europäischen Flughäfen werden die Flüssigkeitsregeln fürs Handgepäck wieder verschärft. Passagiere dürfen ab dem 1. September Flüssiges wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen, wenn diese obendrein in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sind. Darauf weisen die Bundespolizei und der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hin. 

Zweifel an Zuverlässigkeit der Scanner

Hintergrund sind Zweifel bei der EU an der Zuverlässigkeit der neuartigen Gepäckscanner mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT). Diese können in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts herstellen, sodass die Flüssigkeitsregelungen überflüssig schienen.

Die bereits 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel war an einigen deutschen Kontrollspuren ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft werden konnte. „Auch größere Flaschen konnten im Handgepäck bleiben“, sagt ein Sprecher der Bundespolizei in Frankfurt. Doch damit ist nun bis zu einer Überprüfung der Sicherheitszweifel vorerst Schluss.

In Hamburg gilt 100-Milliliter-Grenze nach wie vor

Für die Passagiere am Hamburger Flughafen ergeben sich keine Änderungen. Zwar stehen an den 18 Spuren der Passagiersicherheitskontrolle auch 6 modernste CT-Scanner, bei denen zum Beispiel Laptops nicht ausgepackt werden müssen, erklärte eine Sprecherin. An welcher Spur die Fluggäste die Kontrolle durchlaufen, sei aber vom Passagieraufkommen abhängig und könne sich kurzfristig ändern. Daher sollten Reisende grundsätzlich die 100-Milliliter-Grenze beachten. Als Flüssigkeiten gelten nach Angaben der Bundespolizei auch Cremes, Zahnpasta, Rasierschaum oder auch Streichkäse und -wurst.