Kreis verbietet Maislabyrinthe: Stromkästen-Diebe sabotieren Kampf gegen Schweinepest

Damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet, greift der Rhein-Neckar-Kreis zu weiteren Mitteln. Dabei machen den Verantwortlichen Kriminelle zu schaffen.

Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) verbietet der Rhein-Neckar-Kreis den Betrieb von Maislabyrinthen und verschärft die Regeln für Camping und Fischerei. Ob Hobbyangler oder Erwerbsfischerei – die Menschen dürften öffentliche Wege nur noch für 15 Meter verlassen, um ans Gewässer zu gelangen, sagte eine Sprecherin des Landratsamts in Heidelberg. Auch wildes Campen werde untersagt. 

„All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Störung von Schwarzwild bestmöglich zu vermeiden und so der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens Einhalt zu gebieten“, sagte Gesundheits- und Ordnungsdezernentin Doreen Kuss laut Mitteilung. Die Allgemeinverfügungen seien auch mit Blick auf eine EU-Verordnung angepasst worden.

Sabotage durch Stromkasten-Diebstahl

Um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, lässt der Landkreis 90 Zentimeter hohe Elektrozäune entlang von Bundesstraßen aufstellen, die durch Stromkästen mit Niedrigvolt-Batterien versorgt werden. „Leider ist es zwischenzeitlich schon zu Diebstählen der Stromkästen gekommen“, berichtete Kuss. „Diese Diebstähle sabotieren unsere Bemühungen, die Ausbreitung der ASP einzudämmen, und sind strafbar.“

Nördlich der Stadt Hemsbach hatte ein Jäger vor einigen Tagen ein Wildschwein gefunden, bei dem die ASP nachgewiesen wurde. Weitere positive Befunde habe es bisher im Kreis nicht gegeben, sagte die Sprecherin. Die Virusinfektion ist für Menschen ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine ist sie jedoch höchst ansteckend und verläuft in der Regel tödlich. 

Leinenpflicht und Geocaching-Verbot

Betreiber von Maislabyrinthen dürfen – wie für die Maisernte ohnehin schon angeordnet – die Fläche den Angaben nach erst dann mähen beziehungsweise abernten, wenn diese zuvor per Drohne nach Wildschweinen, Wildschweinkadavern und Teilen davon abgesucht wurde. Ferner gilt in einer Sperrzone etwa drei Kilometer rund um den Fundort des infizierten Tiers unter anderem Leinenpflicht für Hunde. Radfahren, Reiten und Spazieren ist nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt. Geocaching und ähnliche Schnitzeljagden sind verboten.