Prozess in Berlin: Drogengeschäfte im Wohnzimmer: Mutter und Sohn verurteilt

Bei der Polizei gehen Hinweise auf Drogenkonsum auf einer Grünfläche ein. Ermittlungen führen zu einer nahegelegenen Wohnung. Beamte entdeckten Rauschgift unter der Couch, im Regal, in Dosen.

   Eine 58-jährige Frau und ihr 31-jähriger Sohn sind nach Drogengeschäften in der Wohnung der Mutter verurteilt worden. Das Berliner Landgericht verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gegen den 31-Jährigen. Seine Mutter erhielt ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung. Der Sohn habe sich unter anderem des bewaffneten Drogenhandels schuldig gemacht, begründete das Gericht. Die Mutter habe Beihilfe geleistet. Mutter und Sohn hatten gestanden. „Ich wollte meinen Sohn weder verraten noch verlieren, aber ich schwieg viel zu lange“, hatte die Frau erklärt.

Aus der Wohnung der Mutter in Berlin-Schöneberg heraus seien verschiedene Betäubungsmittel verkauft worden, hieß es weiter im Urteil. Die Drogen hätten dem Sohn gehört. Die Mutter habe die Lagerung in ihren Räumen geduldet und in seiner Abwesenheit auch Verkäufe abgewickelt. Die 58-Jährige habe ihrem Sohn, der sich in Schwierigkeiten befand, „irgendwie aus der Patsche helfen wollen – auf die falsche Weise“. Der 31-Jährige habe durch Drogenverkäufe seinen eigenen Konsum finanzieren wollen. Die Angeklagten wurden zudem des Besitzes von Betäubungsmitteln und des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen.

Couch als Versteck für ein Springmesser 

Die Ermittlungen begannen im April 2022 nach Hinweisen auf wiederholten Drogenkonsum auf einer Grünfläche in Berlin-Schöneberg. Nachschub wurde vermutlich aus einer nahegelegenen Erdgeschosswohnung geholt. Die Polizei stellte bei zwei Durchsuchungen unter anderem sechs Kilogramm Cannabis, knapp 180 Ecstasy-Tabletten und Kokain sowie ein in der Couchritze verstecktes Springmesser sicher. Mutter und Sohn hätten es bewusst dort aufbewahrt, um sich gegebenenfalls verteidigen zu können, waren die Richter überzeugt.

Betäubungsmittel befanden sich den Ermittlungen zufolge in der gesamten Wohnung – unter der Couch, in Regalen, im Fernsehunterschrank, unter dem Couchtisch in einer Dose, im Kühlschrank, in einer Zigarettenschachtel hinter einem Kissen. Handelserlöse in Höhe von insgesamt knapp 8.800 Euro seien zudem sichergestellt worden.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf Bewährungsstrafen plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.