Staatsanwaltschaft: Anklage erhoben – Geldwäsche mit angeblichem App-Entwickler?

Ein 38-Jähriger soll durch die Anstellung eines „App-Entwicklers“ Geld gewaschen haben. Dabei sollen die Einnahmen aus ganz anderen Quellen erzielt worden sein. Was wird ihm genau vorgeworfen?

Mit einer angeblichen Anstellung als App-Entwickler soll ein mittlerweile 38-Jähriger über einen längeren Zeitraum Geld gewaschen haben, das aus Straftaten wie Zuhälterei und Zwangsprostitution stammte. Die Berliner Staatsanwaltschaft klagte den Geschäftsführer eines ansässigen Gastro- und Lieferservices nun wegen Begünstigung und Geldwäsche an. Insgesamt sollen dabei 152.000 Euro bis Ende April 2022 dem legalen Wirtschaftskreislauf zugeführt worden sein. 

Laut der Anklage soll der Mann im Dezember 2020 einen Arbeitsvertrag mit einem inzwischen 38-Jährigen als App-Entwickler geschlossen haben. Demnach sollten dem angeblichen Angestellten zunächst 8500 Euro brutto monatlich, ab dem 31. Mai 2021 dann 10.000 Euro brutto monatlich gezahlt werden. 

Jedoch habe der Arbeitnehmer nie solche Leistungen erbracht, was laut Staatsanwaltschaft so auch von Beginn an geplant gewesen sein soll. Vielmehr soll der angebliche Entwickler Geld aus Straftaten wie Zuhälterei und Zwangsprostitution dem Angeschuldigten übergeben und sich das dann als Arbeitslohn wieder auszahlen lassen haben.