Ab August 2026 greift bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung: Der gilt dann zunächst für alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe. Der Städtetag mahnt zur Eile.
Der Städtetag fordert mehr Engagement des Landes für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in Rheinland-Pfalz. Bund und Länder hätten den Rechtsanspruch auf Ganztag beschlossen, erklärte der Vorsitzende des kommunalen Spitzenverbands, David Langner, in Mainz. Das Land delegiert diese Aufgabe aber auf die Kommunen und entziehe sich zugleich der Verantwortung für seine eigene Entscheidung. „Dieses Vorgehen ist nicht akzeptabel.“
Die Finanz- und Personalnot in den Städten werde sich dadurch weiter verschärfen, warnte Langner. „Wir gehen daher davon aus, dass nicht überall der Rechtsanspruch ab 2026 erfüllt werden kann.“ Der Frust bei den Eltern sei somit vorprogrammiert. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Chancengleichheit der Kinder sei es jedoch wichtig, dass der Betreuungsanspruch umgesetzt werden kann. „Der Anspruch benötigt aber eine gute Vorbereitung und einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, was leider nicht gegeben ist.“
Ab August 2026 greift in Deutschland ein bereits 2021 verankerter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung: Der gilt dann zunächst für alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise ausgeweitet, so dass er ab August 2029 für jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier gilt. Vor diesem Hintergrund setzten viele Bundesländer zunächst auf einen quantitativen Ausbau der Angebote.