Hightech in der Fahndung: Datenschutzbeauftragte überprüft Einsatz von Software

Computerprogramme zur Gesichtserkennung erleichtern der Polizei Fahndungen. Allerdings sind sie umstritten. In Berlin schaltet sich die Datenschutzbeauftragte ein.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat Bedenken beim Einsatz der umstrittenen Gesichtserkennungssoftware, über die zuletzt wegen der Suche nach der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette diskutiert worden ist. Sie überprüft daher den Einsatz des Systems durch die Staatsanwaltschaft Berlin und hat dafür verschiedene Auskünfte von der Strafverfolgungsbehörde eingeholt, wie ein Sprecher mitteilte. 

„Biometrische Gesichtserkennung betrifft insbesondere dann, wenn sie großflächig eingesetzt wird, eine Vielzahl von Unbeteiligten“, hieß es von der Behörde. Dies sei ein erheblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. „Für diese Anwendung sehen wir in der Strafprozessordnung oder im Landespolizeigesetz in der Regel keine Rechtsgrundlage.“

Einsatz der Software in anderen Bundesländern

Die Software ist bei der Staatsanwaltschaft inzwischen in sechs Ermittlungsverfahren eingesetzt worden, wie der Berliner Senat auf eine Anfrage der Grünen antwortete. Die konkreten Einsätze fanden demnach aber nicht in Berlin, sondern „im Rahmen der Amtshilfe in Brandenburg und Sachsen statt“. Dabei ging es um die Identifizierung von Verdächtigen und die Beobachtung von Fluchtrouten professionell organisierter Diebesbanden. 

In den sechs Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft ist von 31 mutmaßlichen Tätern die Rede. Die Grünen in Berlin und Brandenburg kritisieren den Einsatz und fordern mehr Transparenz. Der „Tagesspiegel“ hatte berichtet. 

Nach der Festnahme von Klette war bekanntgeworden, dass Fotos von ihr bei Aktivitäten in Berlin durch moderne Suchprogramme schon Monate zuvor im Internet entdeckt worden waren – allerdings nicht von der Polizei. Die verwies auf hohe rechtliche Hürden, nach denen der Einsatz für sie nicht immer erlaubt sei.