Mit einem Ticket mit Bus und Bahn durch Deutschland – das könnte in Sachsen-Anhalt 2025 vorbei sein. Die Landräte sehen sich aufgrund der finanziellen Lage ihrer Kreise zum Handeln gezwungen.
Sachsen-Anhalts Landräte drohen mit einem Ausstieg aus dem Deutschlandticket. „Die Fortsetzung des Deutschlandtickets ist angesichts der vom Ministerium der Finanzen in Aussicht gestellten Unterfinanzierung der Landkreise nicht mehr möglich“, erklärte der Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Götz Ulrich (CDU), nach einer Konferenz der Landräte in Naumburg.
Die Landesregierung treibe die Landkreise „weiter in den Schuldenturm“, so der Landrat des Burgenlandkreises. Er und seine Kollegen wollen den Kreistagen den Vorschlag unterbreiten, zum 1. Januar 2025 aus dem Deutschlandticket auszusteigen.
Hintergrund ist ein Streit um die Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt. Aus Sicht der Landräte führt die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die Landkreise tiefer in die Verschuldung. Die Haushaltslage der Landkreise werde schöngerechnet und es würden unrealistische Einnahmen zugrunde gelegt, hieß es.
Landkreise kündigen Einschnitte an
Im Ergebnis führt das aus Sicht der Kreise zu einer weiteren Finanzierungslücke von rund 94 Millionen Euro im Jahr 2025 und von rund 110 Millionen Euro im Jahr 2026. „Das Haushaltsdefizit der Landkreise von rund 157 Millionen Euro im Jahr 2024 wird sich damit noch einmal deutlich erhöhen.“ Die Landkreise erwägen daher auch eine Überprüfung des Gesetzes beim Landesverfassungsgericht.
Nun sind Einschnitte geplant. Die Aufgabenwahrnehmung müsse der tatsächlichen Kassenlage angepasst werden, so der Landrat des Salzlandkreises, Markus Bauer (SPD). „Freie Stellen können nicht wiederbesetzt werden, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren können nicht mit der gewohnten Geschwindigkeit betrieben werden, die Sprechzeiten in den Landratsämtern müssen angepasst werden, Berichtspflichten an Landesverwaltungsamt und Landesregierung können nicht mehr fristgerecht wahrgenommen werden“, sagte Bauer. „Auch die zeitweise Schließung öffentlicher Gebäude muss in Betracht gezogen werden.“