Die Bundesregierung hat 28 Straftäter nach Afghanistan ausfliegen lassen. Vor der Abschiebung erhielt jeder von ihnen 1000 Euro „Handgeld“. Mit welchem Recht?
Um 6.56 Uhr am Freitagmorgen startete aus Leipzig eine Maschine in Richtung Kabul. An Bord des ersten Abschiebungsfluges seit der Machtübernahme der Taliban waren 28 afghanische Straftäter. Das berichtete der „Spiegel“ und berief sich dabei auf Sicherheitskreise. Laut des Berichts habe jeder Abgeschobene vor dem Flug 1000 Euro „Handgeld“ erhalten. Die Bundesregierung habe die Aktion demnach monatelang vorbereitet.
In Deutschland begingen die ausgewiesenen Afghaner schwere Straftaten, manche von ihnen waren zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Es stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage gerade diese Menschen Geld vom Staat bekommen? Vor allem, weil sie das Land doch ohnehin verlassen.
Förderprogramm des Bundes unterstützt die Abschiebung
Hintergrund der finanziellen Hilfe ist wohl ein Programm des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) namens „REAG/GARP“. Die Abkürzungen stehen für „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ und für „Government Assisted Repatriation Programme“. Beide Förderprogramme dienten laut BAMF dazu, die Ausreise zu organisieren und zu betreuen.
Das Programm unterstützt in erster Linie Menschen, die sich in Deutschland aufhalten und in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Übernommen werden Kosten für die Ausreise, die etwa bei der Fahrt zum Flughafen anfallen. Laut „t-online“ bestehe Anspruch auf eine einmalige Förderung in Höhe von 1000 Euro pro Person oder maximal 4000 Euro pro Familie. Dabei handele es sich um das sogenannte „Handgeld“ – eine finanzielle Basis, damit die Menschen nach Ankunft in ihrem Heimatland nicht mit leeren Händen dastehen.
Heftige Kritik von CDU-Politikern
„Ich finde, das ist ein ganz schwieriges Zeichen, was in dem Fall gesetzt wird“, sagt CDU-Politikerin Lena Düpont beim Sender „Welt“. „Wir stellen damit ein Stück weit Recht und Ordnung infrage.“ Es sei legitim, eine freiwillige Rückkehr in das Heimatland finanziell zu unterstützen. Das gelte jedoch nicht für abgeschobene Straftäter.
Auch auf der Plattform X sorgt das Handgeld für Diskussionen. Das sei „inakzeptabel“, meint Christoph Ploß, CDU, und wütet: „Ist die Ampel nun endgültig von allen guten Geistern verlassen?“ Andere Nutzer verweisen auf die Rechtslage und werfen Ploß und weiteren Kritikern stumpfen Populismus vor.
Das Thema befeuert eine ohnehin aufgeheizte Debatte. Ob die Bundesregierung sich noch dazu äußern wird, bleibt fraglich.