Autobahnblockade: „Mutter aller Hochzeitskorsos“: Prozess abgebrochen

Vor mehr als fünf Jahren sorgte eine Hochzeitsgesellschaft für Aufsehen, weil sie die Autobahn 3 blockierte. Nun sollten sieben Teilnehmer als Angeklagte vor Gericht.

Weil ein Angeklagter und die meisten Zeugen nicht erschienen, ist der Strafprozess um die „Mutter aller Hochzeitskorsos“ nach kurzer Zeit abgebrochen und vertagt worden. Amtsrichter Stefan Ortmann sah in Düsseldorf nach einem Rechtsgespräch mit den sieben Verteidigern keine andere Möglichkeit, als im kommenden Jahr einen weiteren Versuch zu starten. Zuvor hatte der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens abgelehnt. 

A3 bei Ratingen mit mehreren Sportwagen vollständig blockiert

Sieben Angeklagte sollten sich am Düsseldorfer Amtsgericht wegen der bereits mehr als fünf Jahre zurückliegenden Geschehnisse rund um einen Hochzeitskorso auf der Autobahn 3 verantworten. Der Fall hatte als „Mutter aller Hochzeitskorsos“ für Furore gesorgt. 

Die Teilnehmer der Hochzeitsgesellschaft sollen die Autobahn 3 bei Ratingen am 22. März 2019 auf allen Fahrbahnen in Richtung Köln vollständig blockiert haben. Unter ihnen ist auch der damalige Bräutigam. Die Staatsanwaltschaft wirft den 30 bis 41 Jahre alten Männern gemeinschaftliche Nötigung vor.

Wagen brannte im Kreis drehend Bremsspur in den Asphalt

Laut Anklage hatten die Männer mit mehreren Sportwagen und anderen Autos alle Fahrbahnen samt Seitenstreifen blockiert und so den nachfolgenden Verkehr ausgebremst. Ein Wagen soll quer zur Fahrbahn gestellt worden sein, ein anderer soll sich vor dem Brautfahrzeug auf der Autobahn im Kreis gedreht und eine runde Bremsspur („Donut“) in den Asphalt gebrannt haben. 

Weil sich hinter den Blockierern ein ziviler Polizeiwagen befand, konnte das Geschehen auf Video dokumentiert werden. Zudem konnten Polizisten auf den Handys der Beschuldigten später bei einer Durchsuchungsaktion weitere Aufnahmen als Beweise sichern.

Und dann schoss auch noch einer mit der Pistole in die Luft

Dabei soll zu sehen sein, wie einer der Beteiligten etwas später mit einer Pistole herumfuchtelt und in die Luft schießt. Er ist deswegen auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Es ist derjenige, der im Gerichtsaal am Freitag fehlte. Einem der anderen Angeklagten wird zudem Fahren ohne Führerschein vorgeworfen. 

Sein Anwalt sagte auf Nachfrage, er wisse nicht, wo sich sein Mandant aufhalte. Ob das Fehlen des Angeklagten mit dessen Vorstrafenregister zu tun haben könnte, ließ sich zunächst nicht klären. Zur Verlesung der Anklage kam es nicht. Der Prozess war bereits mehrfach verschoben worden.