Frostnächte im April sorgten für große Schäden im Wein- und Obstbau. Sachsen-Anhalt unterstützt die betroffenen Betriebe nun.
In Sachsen-Anhalt können Obst- und Weinbauern jetzt Frosthilfen beantragen. Das Antragsverfahren läuft bis zum 30. September, wie das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg mitteilte. „Der Frost im April hat unsere Obst- und Weinbauern hart getroffen. Ich bin froh, dass wir jetzt schnell und unbürokratisch konkrete Hilfen für die Betroffenen bereitstellen konnten“, so Agrarminister Sven Schulze (CDU). Die Anträge müssen bei den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.
Unterstützt werden Betriebe, deren Jahresertrag 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 Prozent gesunken ist. Die betroffenen Obst- und Weinbaubetriebe könnten Unterstützungsleistungen von bis zu 40 Prozent des entstandenen Schadens erhalten. Priorität haben laut Ministerium Kreditzuschüsse.