Der Europäische Gerichtshof hatte Ungarn wegen seiner repressiven Asylpolitik zu hohen Zwangsgeldern verurteilt. Jetzt möchte die Regierung in Budapest ihrerseits der EU eine Rechnung vorlegen.
Ungarns rechtspopulistischer Ministerpräsident Viktor Orban will die Europäische Union für die aus seiner Sicht erfolgreiche Abwehr von Flüchtlingen zur Kasse bitten. Das geht aus einer von Orban unterschriebenen Verordnung hervor, die im Ungarischen Gesetzblatt erschienen ist.
Darin heißt es, Ungarn habe seit dem Jahr 2015 für den Schutz der EU-Außen- und Schengen-Grenzen rund zwei Milliarden Euro ausgegeben. Die EU schulde Ungarn dieses Geld. Deswegen seien die „zuständigen Entscheidungsträger“ angewiesen zu prüfen, ob man diese Summe gegen das Zwangsgeld aufrechnen könne, zu dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn im Juni dieses Jahres wegen dessen Asylpolitik verurteilt hat. Wie Ungarn diesen Plan konkret durchsetzen will, blieb zunächst unklar.
Im Sommer 2015 hatte Ungarn inmitten der Flüchtlingskrise Stacheldraht-Zäune an seinen Grenzen zu Serbien und Kroatien errichtet. Dadurch kamen nur noch wenige irreguläre Migranten über die Balkan-Route in das Land.
Der EuGH hatte am 13. Juni entschieden, dass Ungarn 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen müsse, weil das Land höchstrichterliche Entscheidungen zum Asylsystem nicht umgesetzt habe. Ungarn habe EU-Verträge verletzt, weil es die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union bewusst umgehe. Das stelle eine ganz neue und außergewöhnlich schwere Verletzung des EU-Rechts dar, hieß es damals aus Luxemburg.
Ein erstes Urteil des EuGH zur ungarischen Flüchtlingspolitik hatte es bereits 2020 gegeben. Dabei ging es unter anderem um Verfahren in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien. Später kippte das Gericht die ungarische Regelung, der zufolge Schutzsuchende erst ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen müssen, bevor sie gegebenenfalls nach Ungarn einreisen durften, um dort Asyl zu beantragen. Diese Praxis gilt in Ungarn weiterhin.
Ungarisches Gesetzblatt, Verordnung 264/2024. (VIII. 29.) , Seite 151, Ungarisch