Prozess um Raub mit Todesfolge: Dating-Partner betäubt und beraubt? Angeklagter bestreitet

Der Mann soll sich gezielt mit den Opfern verabredet haben, um sie mit K.-o.-Tropfen außer Gefecht zu setzen und dann nach Beute zu suchen. Für einen 52-jährigen Berliner endete ein Treffen tödlich.

Ein 35-Jähriger, der sich über eine Online-Dating-Plattform mit Männern verabredet, sie durch K.-o.-Tropfen betäubt und ausgeraubt haben soll, hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Er sei auf solchen Plattformen noch nie aktiv gewesen, erklärte der Angeklagte vor dem Berliner Landgericht über einen seiner Verteidiger. Er arbeite als Musikmanager und sei verheiratet. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann Raub mit Todesfolge sowie schweren Raub und gefährliche Körperverletzung zur Last. Eines der Opfer starb.

Zwei Taten sind angeklagt. Der 35-Jährige habe den Betroffenen jeweils eine „nicht unerhebliche Menge“ sogenannter K.-o.-Tropfen heimlich in ein Getränk geschüttet, „um nach dem erwarteten Eintritt der Bewusst- und Wehrlosigkeit wertvolle Gegenstände zu entwenden“, heißt es in der Anklage.

Laut Anklage Uhren, Tablets und Bargeld geraubt

Ein 52-Jähriger, den der Angeklagte am 22. November 2023 in dessen Wohnung in Westend betäubt haben soll, starb kurz darauf. Das Opfer, dass bereits alkoholisiert gewesen sei, habe infolge einer durch die Tat verursachten Intoxikation einen Herzinfarkt erlitten, so die Anklage. Der mutmaßliche Räuber soll unter anderem eine hochwertige Uhr, zwei Tablets und Bargeld in Höhe von mindestens 1.000 Euro mitgenommen haben.

Rund drei Wochen zuvor soll der Angeklagte einen damals 64-Jährigen bei einem Treffen in dessen Wohnung in Berlin-Schöneberg durch K.-o.-Tropfen außer Gefecht gesetzt haben. Handy und Laptop sowie Bargeld und diverse Karten des Opfers seien geraubt worden. Der 64-Jährige musste laut Anklage zwei Wochen im Krankenhaus behandelt werden. 

Festnahme im März 

Der 35-Jährige mit nigerianischer Staatsangehörigkeit wurde Anfang März festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er soll unter anderem durch Fingerabdrücke am Tatort sowie durch die Auswertung digitaler Spuren ins Visier der Ermittler geraten sein.

In einer kurzen Erklärung des Angeklagten hieß es nun: „Die Vorwürfe treffen nicht zu.“ Er sei in Bayern bei seiner Ehefrau gemeldet gewesen, manage afrikanische Musiker, sei international tätig und habe sein Auskommen. In Berlin sei er immer wieder im Rahmen seiner Tätigkeit gewesen. Der Prozess wird am 10. September fortgesetzt.

Als K.-o.-Tropfen werden verschiedene Arten von Drogen bezeichnet, etwa Ketamin, ein Narkosemittel aus der Tiermedizin, und GHB (Gammahydroxybuttersäure), umgangssprachlich Liquid Ecstasy genannt. In Klubs werden die Mittel in niedrigeren Dosierungen auch freiwillig als Partydrogen genommen. Täter schütten die Substanzen ihren Opfern heimlich in Getränke, um sie zu betäuben oder wehrlos zu machen.