Landesverfassungsgericht: SPD und FDP reichen Klage gegen Haushalt für 2024 ein

Zwei von drei Oppositionsfraktionen halten den mit Notkrediten finanzierten Landesetat für verfassungswidrig. Nun haben SPD und FDP vor dem Landesverfassungsgericht Klage eingereicht.

Wegen des teilweise mit Notkrediten finanzierten Haushalts haben SPD und FDP vor dem Landesverfassungsgericht Schleswig-Holsteins Klage eingelegt. „Wir haben die Pflicht und die Verantwortung, auf die Einhaltung der Verfassung zu pochen“, sagte die SPD-Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli bei einer Pressekonferenz in Kiel. Beide Parteien sehen alle drei Notlagenkredite des Haushalts als verfassungswidrig an.

Zwar hätten Notkredite gerade in Krisenzeiten den Staat handlungsfähig gemacht, dennoch müssten diese im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen. Es gehe bei der Klage ausschließlich darum, dass der Missbrauch von Notkrediten für Aufgaben, die mit den Notlagen nichts zu tun habe, nicht gehe. Und das lassen wir nun von dem Landesverfassungsgericht überprüfen, so Midyatli. 

„Unsere verfassungsrechtlichen Zweifel in der schwarz-grünen Haushaltspolitik sind im Verlauf der ganzen Diskussion jetzt auch nicht kleiner geworden“, sagte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt. So seien einerseits die Notlagen von der schwarz-grünen Regierung meist fragwürdig begründet worden. Andererseits liege kein gültiger Tilgungsplan für die Notkredite vor – wodurch CDU und Grüne gegen eine verfassungsrechtliche Anforderung verstoßen.