Künstliche Intelligenz wie ChatGPT hat den Alltag von Schülern verändert. Das hat im Saarland jetzt auch Auswirkungen auf die Prüfungsformen.
Saarländische Schülerinnen und Schüler können künftig in Leistungsnachweisen auch digitale Geräte mit Internetzugang, Programme zur Textverarbeitung, Zeichensoftware oder Anwendungen nutzen, die auf Künstlicher Intelligenz basieren. Das sieht seit dem 1. August ein neuer Erlass vor, den Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) vorstellte.
Es gebe nun die Möglichkeit, digitale Werkzeuge in das Arbeiten einzubeziehen. Dazu gehöre insbesondere die medien- und materialgestützte Arbeit, die in jedem schriftlichen Fach mindestens einmal im Schuljahr zu schreiben sei. Es gelte, Antworten auf ein sich veränderndes Lernverhalten der Schüler zu finden und sich den Herausforderungen durch Digitalisierung und KI zu stellen, sagte die Ministerin.
„Wir wissen, dass Prüfungsleistungen von jungen Menschen früher vom Elternhaus unterstützt wurden. Heute werden dazu auch Instrumente der KI genutzt“, sagte Streichert-Clivot etwa mit Blick auf das KI-gestützte Programm ChatGPT. Daraus ergäben sich zwei Wege: „Entweder, man kann sagen, man verhindert das komplett und steigt um auf das Arbeiten mit Papier und Stift. Oder man sagt ganz bewusst: Wir lassen diese Hilfsangebote zu.“
KI sei für viele Schüler heute schon etwas Selbstverständliches. Bei den Prüfungsformaten ließe sich dazu auch ein Bewertungsprozess abbilden. Im Fach Deutsch könne man sich beispielsweise Grundlagen für einen Aufsatz liefern lassen und beurteilen, auf welcher Basis die KI dies erstellt habe und was ergänzt werden müsse.
Mit dem neuen Erlass sei man im Ländervergleich „an der Spitze der Umsetzung digital gestützter Prüfungsbewertungen“. Das Saarland könne dies jedoch selbstbewusst tun, weil es die technologischen Grundvoraussetzungen dafür geschaffen haben. Bei der Ausstattung mit digitalen Endgeräten sei es als Flächenland bundesweit an der Spitze.
Zudem kündigte Streichert-Clivot eine Entlastung für Schüler und Lehrkräfte an: So würde die Anzahl der großen Leistungsnachweise (GLN) in den Klassen 5 bis 10 in den schriftlichen Fächern um einen Nachweis pro Jahr verringert.
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