Seit Sommer 2023 in U-Haft: Gruppenvergewaltigung auf Mallorca? Verdächtige zurück in Deutschland

Fünf Deutsche sollen 2023 eine 18-Jährige vergewaltigt haben haben. Nun sind die Männer aus der U-Haft zurück. Doch es wird weiter ermittelt.

Gegen die fünf Deutschen, denen eine Gruppenvergewaltigung auf Mallorca vorgeworfen wird, laufen die Ermittlungen trotz ihrer Rückkehr nach NRW auch weiterhin in Spanien. Parallel dazu sei allerdings ein sogenanntes Spiegelverfahren bei der Staatsanwaltschaft in Hagen gegen die fünf jungen Männer anhängig, erläuterte ein Behördensprecher. 

Die fünf Beschuldigten seien im Alter von 22 bis 24 Jahren und inzwischen allesamt zurückgekehrt nach Lüdenscheid im Märkischen Kreis. Am 8. August sei vier von ihnen auf Mallorca eine Haftverschonung gegen Kaution erteilt worden, schilderte Oberstaatsanwalt Michael Burggräf. Die fünfte Person war schon vor über einem Jahr frei gekommen. Die Freilassung der vier Tatverdächtigen war vor rund zwei Wochen bekanntgeworden – ohne Detailangaben.

Barbesitzer über Sauftourismus auf Mallorca 21:15

Die Gruppe aus damals fünf Urlaubern war im Sommer 2023 wegen des Vorwurfs der Gruppenvergewaltigung auf Mallorca in U-Haft genommen worden. Sie sollen eine damals 18-jährige Urlauberin aus Deutschland, die einer von ihnen am Ballermann am Strand kennengelernt hatte, im Hotel zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben – beziehungsweise tatenlos dabei zusehen. Ein Angehöriger der Freundesgruppe war schon nach kurzer Zeit auf freien Fuß gesetzt worden – und nach NRW zurückgekehrt. Die anderen sind seit wenigen Wochen wieder in Deutschland.

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Das eigentliche Ermittlungsverfahren gegen die fünf Männer werde auch weiterhin in Spanien geführt, das dortige Verfahren habe Priorität, betonte der Oberstaatsanwalt. Sollte dieses Verfahren in einen Prozess münden, würde die Hauptverhandlung wohl in Spanien geführt, stellte Burggräf klar.

Verdächtigen droht auf Mallorca lange Haft

In Nordrhein-Westfalen sei parallel dazu ein „Spiegelverfahren“ anhängig, erklärte Oberstaatsanwalt Michael Burggräf. Falls die spanischen Behörden den Fall nach Deutschland abgeben sollten, könne dadurch die Hagener Staatsanwaltschaft direkt aktiv in die Ermittlungen einsteigen. Solange die spanischen Behörden aber nicht um eine Übernahme ersuchten, ermittele die Behörde in NRW nicht selbst. Daher habe man bisher auch keinen Kontakt zu den Beschuldigten aufgenommen, sagte Burggräf. Mit den spanischen Behörden stehe man aber in Verbindung.

Den Verdächtigen drohen in Spanien bei einer Verurteilung Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren.