Tiere: Abschuss von falscher Wölfin beschäftigt die Justiz

Um den Abschuss von „Problem-Wölfen“ werden in Bayern hitzige Debatte geführt. Nun aber wurde ein falsches Tier erwischt – und das hat ein juristisches Nachspiel.

Der von Behörden angeordnete Abschuss einer Wölfin in Unterfranken beschäftigt nun das Verwaltungsgericht in Würzburg. Dort seien zwei Klagen von Naturschutzverbänden gegen die Bezirksregierung von Unterfranken eingegangen, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Diese habe vier Wochen Zeit, um dazu Stellung zu nehmen. Wie lange das Verfahren dauern könnte, sei derzeit nicht absehbar. 

Die Wölfin war am 26. August in der Hohen Röhn getötet worden. Es war das erste Mal seit Jahren, dass in Bayern ein Wolf auf behördliche Anordnung abgeschossen worden war. Allerdings wurde dabei nicht das Tier erwischt, das mehrere Schafe gerissen haben soll. Es stellte sich heraus, dass dafür eine andere Wölfin und ein Wolf verantwortlich waren. 

Auch Strafanzeige gegen Jäger

Aus Sicht des Vereins Naturschutzinitiative war der Abschuss der Wölfin und das Vorgehen der Regierung von Unterfranken rechtswidrig. Freitag vergangener Woche reichte sie deshalb eigenen Angaben nach Klage beim Verwaltungsgericht in Würzburg ein. Am selben Tag ging laut Gericht auch eine Klage des Vereins Freundeskreis freilebender Wölfe ein.

Die Tierrechtsorganisation Peta reichte außerdem Strafanzeige gegen den Jäger bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ein. Zuständig ist aber die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, an die das Verfahren nun abgegeben werden soll. Bei dieser sei bereits eine weitere Strafanzeige vom Verein Wolfsschutz Deutschland eingegangen, teilte ein Sprecher mit. Diese sei gegen „den Regierungspräsidenten sowie Ausführende“ wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz gerichtet. 

Der Abschuss von Wölfen in Bayern und Deutschland ist umstritten. Der Freistaat hatte erst kürzlich eine Wolfsverordnung erlassen, die den Abschuss der Raubtiere erleichtern sollte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte diesen aber kurz darauf wegen eines Formfehlers kassiert.