Er dachte, man könne ihn auf dem Motorrad nicht erwischen. An ein Fahrverbot dachte er nicht. Immer wieder fuhr er deshalb mit stark überhöhtem Tempo – bis die Polizei genug hatte.
Von Mitte Juni bis Ende Juli hatte ein „junger Motorradfahrer“, wie die Stadt Rüsselsheim den Raser in einer Pressemitteilung nennt, offenbar großen Spaß dabei, an stationären Blitzern Fotos machen zu lassen. Seine Annahme: Da ein Motorrad das Kennzeichen nur rückseitig trägt, können die Starenkästen zwar Fotos von ihm und seinen Posen machen, nicht aber von seinem Nummernschild – faktisch hielt er sich wohl für anonym.
Raser flog mit 131 km/h durch die Innenstadt
Doch seine Dreistigkeit zog die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter auf sich. Mitunter gefährdete er nicht nur sich, sondern auch andere Menschen im Straßenverkehr, daher musste etwas unternommen werden. Nach Auswertung der zahlreichen Bilder und längeren Ermittlungen gelang es der Stadtpolizei schließlich, den Fahrer bei einer Kontrolle zu identifizieren. Seine erste Reaktion habe die Beamten überrascht, heißt es. „Er hätte nie gedacht, dass hier etwas kommen würde“, erklärten sie.
Offenbar hatte er nicht bedacht, dass man zwar sein Nummernschild nicht sehen kann, sehr wohl aber die Maschine und – Blitz sei Dank – sein Gesicht. Für Rüsselsheim scheint der Fang ein echter Gewinn zu sein. Der junge Mann war beispielsweise mit einer Spitzengeschwindigkeit von 131 km/h auf einer Straße mit Tempo 50 und mit 61 km/h auf einer Straße mit Tempo 30 gerast. Die 100 km/h knackte er innerorts ständig. Eine Frage der Zeit, bis etwas passiert.
Bereits 31 Monate Fahrverbot – und kein Ende in Sicht
Aktuell sind elf von 15 Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren rechtskräftig bestätigt. Bisher summiert sich die Strafe für den Mann auf 22 Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von 31 Monaten und ein Bußgeld von aktuell 17.000 Euro. Mit jedem weiteren bestätigten Verfahren erhöht sich das Strafmaß weiter.
Für den Hinterkopf: Sammelt man acht Punkte in der Verkehrssünderkartei, wird der Führerschein entzogen. Laut „ADAC“ darf der Antrag auf Wiedererteilung dann erst nach sechs Monaten gestellt werden, wobei das Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich ist.