Maßnahmen zum Bürokratieabbau: Land und Kommunen einigen sich auf Entbürokratisierungspaket

Land und Kommunen wollen Aufwände reduzieren sowie Verfahren beschleunigen. Nun gibt es erste Maßnahmen – viele entfalten ihre Wirkung allerdings im Hintergrund.

Landesregierung und kommunale Landesverbände haben sich auf ein Paket zur Entbürokratisierung der Verwaltung im Norden verständigt. Es gehe um 63 einzelne Maßnahmen, von denen der überwiegende Teil nun auf den Weg gebracht werden soll, teilte die Staatskanzlei in Kiel mit. „Wir haben uns gemeinsam mit den Kommunen bereits in einem ersten Schritt auf weitreichende Bürokratieentlastungen verständigt“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). 

Insbesondere vor dem Hintergrund des Fach- und Arbeitskräftemangels müssten Abläufe einfacher, effizienter und effektiver gestaltet werden, sagte der Regierungschef. „Land und Kommunen sind sich einig, dass wir Aufwände reduzieren und weitere Handlungsfreiheit für die Kommunen schaffen sowie Verfahren beschleunigen wollen.“ Gleichzeitig könnten Einsparungen vorgenommen werden.

Konsolidierung 

Die Verständigung umfasst nach Angaben der Landesregierung Erleichterungen beim Haushaltsrecht, die mehr Flexibilität für die Kommunen bedeuten. Ebenfalls vereinbart ist demnach, dass das Land sich beim Bund für Erleichterungen für Kommunen einsetzt. Auch Förderverfahren des Landes sollen digitalisiert und eine digitale Förderplattform entwickelt werden.

Viele dieser Maßnahmen entfalten laut Innenministerium allerdings ihre Wirkung im Hintergrund. Eine Maßnahme, die die Menschen direkt betreffe, sei etwa der vereinfachte Bau von Feuerwehrhäusern. Oder auch der Fall, dass Hundehalterinnen und -halter ihre Tiere bei einem Umzug nicht mehr ummelden müssen, da dies automatisch geschehen soll. 

Zudem wollen Land und Kommunen spätestens im Dezember über weitere Schritte beraten. Das betrifft laut Staatskanzlei Zentralisierungen im Aufenthaltsrecht und beim Rückführungsmanagement, das Thema der Schuleingangsuntersuchungen oder Denkmalschutzaufgaben.

Längere Frist 

Die Landesregierung sicherte den Kommunen den Angaben zufolge zu, noch 2024 vereinbarte Flexibilisierungen beim kommunalen Haushaltsrecht auf den Weg zu bringen, wie etwa die Verlängerung der Frist zur Aufstellung von Jahresabschlüssen oder eine Anhebung von Bagatellgrenzen. 

Ebenfalls sollen die Finanzströme von Land und Kommunen unter wissenschaftlicher Begleitung betrachtet und gegebenenfalls neu geordnet werden. Ziel ist der Staatskanzlei zufolge, dass die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vereinfacht werden und so der Verwaltungsaufwand verringert wird.