Abschuss von Wölfen?: Ministerin: Geringerer Wolfsschutz zielt auf andere Länder

Was tun, wenn der Wolf Menschen und Nutztieren zu nahe kommt? Darüber wird schon länger debattiert. Nun tut sich auf EU-Ebene etwas. Welche Auswirkungen hat das auf den Südwesten?

Die von Vertretern der EU-Staaten auf den Weg gebrachte Abschwächung des Schutzes von Wölfen hat aus Sicht von Umweltministerin Thekla Walker wenig Auswirkungen auf Baden-Württemberg. „Der Abschuss von Wölfen wird immer nur eine Option bei problematischen Einzelfällen sein“, sagte die Grünen-Politikerin in Stuttgart. Der Herdenschutz sei und bleibe das Mittel der Wahl für eine Koexistenz von Wölfen und Weidetieren. 

Mögliche Erleichterungen beim Abschuss von Problemwölfen zielten auf Länder mit größeren Wolfspopulationen, so Walker. Im Südwesten gebe es derzeit nur drei sesshafte Wölfe. „Bei diesen Verhältnissen wird auch die Jagd auf eine „nur“ geschützte Art nicht generell möglich sein, wenn wir Wölfe nicht zum zweiten Mal ausrotten wollen.“

Agrarminister Peter Hauk (CDU) begrüßte die Pläne der EU. Sie seien ein längst überfälliger Schritt, könnten aber nur der Anfang sein. „Um bei Entnahmen schnell und professionell reagieren zu können, muss im Zuge der Herabstufung des Schutzstatus auch in Baden-Württemberg der Wolf endlich in das Jagdrecht überführt werden. Dies ist überfällig und darf nicht länger blockiert werden“, sagte Hauk. Zunehmende Wolfsangriffe im Südwesten und bundesweit zeigten, dass es ein offensives und unbürokratisches Handeln brauche.

Vertreter der EU-Staaten hatten mit der Stimme Deutschlands eine Abschwächung des Schutzes von Wölfen auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist, dass der Schutzstatus des Wolfs von streng geschützt auf geschützt gesenkt werden soll. Damit könnten Wölfe höchstwahrscheinlich leichter abgeschossen werden, auch wenn Details dazu noch nicht feststehen.

Nun folgt ein längerer Prozess, die Entscheidung von Vertretern der EU-Staaten ist ein erster Schritt zur Absenkung des Schutzstatus. Wenn die Entscheidung auch formell auf Ministerebene angenommen wurde, kann die EU einen entsprechenden Antrag auf Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs beim sogenannten Ständigen Ausschuss der Berner Konvention einreichen. Diese ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer, wildlebender Tiere und Pflanzen.