Als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich Hessens Regierungschef für die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge starkgemacht. Jetzt steht fest, wer den Zuschlag bekommt.
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) zeigt sich erfreut darüber, dass die Vergabe der Bezahlkarte für Flüchtlinge nun geklärt ist. Am Morgen war bekanntgeworden, dass die Secupay AG den Zuschlag für eine Rahmenvereinbarung bekommt, mit der 14 Bundesländer ein Bezahlkartensystem für Geflüchtete einführen können. „Die Bezahlkarte kommt“, sagte Rhein am Donnerstag in Wiesbaden.
„Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Vergabeverfahren können wir nun loslegen“, ergänzte Hessens Sozialministerin Heike Hofmann (SPD). Rhein sagte weiter, die Bezahlkarte sei ein wichtiges Instrument zur Begrenzung illegaler Migration, bekämpfe das Unwesen der Schlepper und entlaste die Kommunen von Verwaltungsaufgaben.
„In Hessen haben wir in den vergangenen Wochen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bezahlkarte zügig an den Start gehen kann“, versicherte Rhein. Am Donnerstag habe das Kabinett ein Rollout-Konzept beschlossen zum Nutzungsumfang, zur Finanzierung und zu konkreten Schritten zur Einführung der Bezahlkarte in Hessen. Es sehe vor, dass das Land die Kosten für das Vergabeverfahren, die Bereitstellung des Bezahlkartensystems sowie für die Anbindung an die Fachverfahren trage. Für die operative Umsetzung sei eine Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen eingerichtet worden als Ansprechpartnerin für die Erstaufnahmeeinrichtung und die Kommunen.
Zuschlag für wirtschaftlichstes Angebot
Die Secupay AG verfüge über mehrjährige Erfahrung im bargeldlosen Zahlungsverkehr und habe sich mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Wettbewerb durchsetzen könnten, teilte das für die Vergabe zuständige Unternehmen Dataport in Hamburg mit.
Zuvor hatte es Verzögerungen gegeben aufgrund einer Beschwerde, die ein im Vergabeverfahren unterlegener Bieter vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht hatte. Nun sei dort entschieden worden, dass die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer nicht verlängert wird.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts sei aufgrund der geringen Erfolgsaussichten der Beschwerde gefallen, schilderte Dataport. Nach der Begründung des OLG im Beschwerdeverfahren überwiege das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Verfahrens sowie das Interesse der Länder, zeitnah eine Bezahlkarte mit einheitlichen Mindeststandards im Asylbereich einzuführen. Für den 18. Oktober dieses Jahres sei ein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Danach folge die Entscheidung in der Hauptsache.
Kein Geld für Schleuser
Die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Bundeskanzler hatte im November 2023 beschlossen, die Bezahlkarte einzuführen. Danach hatte im Januar 2024 eine Arbeitsgruppe aus den Ländern Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Baden-Württemberg das Projekt „Durchführung einer bundesweiten Vergabe für eine Bezahlkarte“ angestoßen. Das Ziel sei, eine Karte für möglichst viele Länder zentral zu beschaffen. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.