Bis zum Jahresende sollen Asylbewerber in MV Geldkarten erhalten, mit denen sie ihre Einkäufe bezahlen können. Doch müssen Bewohner der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte wohl länger darauf warten.
Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern bleibt zunächst auf Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes beschränkt. Da die Ausschreibung ausschließlich für die Landeseinrichtungen in Stern-Buchholz bei Schwerin und Nostorf-Horst (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erfolgte, sei eine Übertragung auf Kreise und kreisfrei Städte nicht automatisch möglich, teilte das Innenministerium in Schwerin auf Anfrage mit.
Die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern habe dies bestätigt. Wegen der Beschwerde eines unterlegenen Mitbieters hatte sich die Kammer mit dem Verfahren befasst.
MV und Bayern mit Sonderwegen
Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte vor einem Jahr die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbart und bundeseinheitliche Mindeststandards definiert. Mecklenburg-Vorpommern und Bayern strebten aber eigene Lösungen an, orientiert an den gemeinsamen Vorgaben.
Ende August erteilte das Innenministerium in Schwerin dem niederländischen Unternehmen Yoursafe den Zuschlag. Bis spätestens Dezember soll mit der Ausgabe der Karten begonnen werden. Sie sollen zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können. Auch monatlich begrenzte Bargeldabhebung sollen möglich sein, nicht aber Überweisungen ins Ausland.
Landkreistag rechnet mit Kartenausgabe für alle im Frühjahr
Der Landkreistag geht davon aus, dass im kommenden Frühjahr auch in den Gemeinschaftsunterkünften der Kreise und kreisfreien Städte mit der Einführung der Bezahlkarten begonnen werden kann. Dafür müssten aber separate Ausschreibungen erfolgen. „Unser Ziel ist es, die Einführung möglichst zeitgleich in allen Kreisen umzusetzen“, sagte Verbandsgeschäftsführer Matthias Köpp.
Das Land sei weiterhin bereit, den sechs Landkreisen und beiden kreisfreien Städte bei der Beschaffung der Bezahlkartensysteme auf kommunaler Ebene die notwendige Unterstützung zu leisten, hieß es aus dem Innenministerium. Wichtig sei die Anpassung der IT-Systeme, um die Karten verwalten und die monatlichen Geldanweisungen vollziehen zu können.
„Die Landkreise und kreisfreien Städte, die den auf sie später übergehenden Flüchtlingen die Weiternutzung der durch das Land in der Erstaufnahmeeinrichtung ausgegebenen und durch das Land bezahlten Bezahlkarte auch bei sich ermöglichen wollen, können dies tun. Das Land wird die ausgegebenen Karten nicht einziehen“, teilte das Ministerium weiter mit.
Wichtig sei, bei Leistungsempfängern und Leistungsbehörden eine gleichermaßen hohe Akzeptanz der Bezahlkarte zu erreichen. Mit der Karte soll der Arbeitsaufwand der monatlichen Bargeldauszahlungen reduziert werden. Die Einführung der Bezahlkarte trifft bei Teilen der Opposition im Landtag auf massive Kritik.