Musik: Heißt James Blunt bald Blunty McBluntface?

James Blunt gibt sein Debütalbum „Back to Bedlam“ neu heraus. Sollte er es wieder auf Platz 1 der Charts schaffen, will er seinen Namen ändern. Wie er heißen soll, lässt er das Netz entscheiden.

Bald 20 Jahre ist es her, dass James Blunt mit seinem Album „Back to Bedlam“ und der Single „You’re Beautiful“ die Charts stürmte. Die Platte behauptete sich 2005 zehn Wochen an der Spitze der britischen Hitparade. Nun will der Brite den großen Erfolg wiederholen und gibt das Album neu heraus. 

Um mehr Aufmerksamkeit zu bekommen, hat er sich einen Marketing-Gag ausgedacht, der gelinde gesagt nach hinten losgehen könnte: Er verspricht, seinen Namen offiziell zu ändern, in was auch immer Social-Media-Nutzer vorschlagen, und die meisten Likes bekommt. 

„Mein Name ist James Blunt und ihr habt die Chance, mein Leben komplett zu ruinieren“, sagt der 50-Jährige in einem selbstironischen Video, das er auf seinen Social-Media-Auftritten teilte. 

Glaubt man James Blunt, soll es keinen Rückzieher geben

Sowohl auf X als auch auf Instagram war der nach rund 20 Stunden am meisten gelikte Vorschlag „Blunty McBluntface“. Die Nutzer folgten damit einem Muster, das beinahe schon Tradition in Großbritannien bei öffentlichen Aufrufen zu Namensvorschlägen hat.

Nach einem öffentlichen Aufruf im Jahr 2016 erhielt der Vorschlag „Boaty McBoatface“ die meisten Stimmen für ein Forschungsschiff der Organisation Natural Environment Research Council (Nerc). Damals behielt sich die Organisation aber das letzte Wort über den Namen des Schiffes vor und entschied sich letztlich für den weltberühmten Naturdokumentarfilmer und Umweltschützer Sir David Attenborough als Namensgeber.

Glaubt man James Blunt, soll es keinen Rückzieher geben. Er betonte aber: „Ich lasse die Leute entscheiden. Aber wenn es nicht auf Nummer 1 landet, werde ich meinen Namen nicht ändern“, so Blunt.

In Großbritannien sind Namensänderungen über einen sogenannten „deed poll“ per Erklärung machbar. Kostenpunkt: 49,32 Pfund (58,50 Euro). Einschränkungen gibt es nur, wenn dabei Urheberrecht verletzt wird oder der Name anstößig sein könnte, etwa wenn er von beleidigender oder sexueller Natur wäre. Der Schritt kann aber auch sehr einfach wieder rückgängig gemacht werden.