Auch in Sachsen wurden viele Obst- und Weinbauern im Frühjahr kalt erwischt. Ein milder Jahresanfang ließ Obstbäume und Weinreben zeitig austreiben. Ab Mitte April folgten Nachtfröste.
Die sächsischen Obst- und Weinbaubetriebe können ab sofort für ihre im April erlittenen Frostschäden Hilfen des Landes beantragen. Die Frist endet am 31. Dezember, die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank, teilte das Agrarministerium mit. Für die Unterstützung stünden bis zu 22 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereit.
„Darüber hinaus hat die Europäische Kommission am 23. September angekündigt, die von den Frostschäden betroffenen Mitgliedsstaaten mit Soforthilfen aus der Agrarreserve zu unterstützen. Deutschland würde nach Verabschiedung einer entsprechenden Verordnung bis zu 46,5 Millionen Euro Unterstützung erhalten“, hieß es weiter. Der Vorschlag der EU-Kommission solle voraussichtlich an diesem Montag verabschiedet werden.
Nach den Worten von Agrarminister Wolfram Günther (Grüne) braucht der Obst- und Weinbau in Sachsen eine stabile Perspektive. „Obst und Wein aus dem Freistaat sind strategisch unverzichtbar für unser Ziel, die regionale Wertschöpfung auszubauen. Unser Einsatz für die Branche hat dazu geführt, dass sich nun auch die EU mit zusätzlichem Geld beteiligt.“
Mildes Wetter zu Jahresanfang hatte Obstbäume und Weinreben zeitig austreiben lassen. Doch Mitte April kamen Nachtfröste; Triebe, Blüten und Knospen erfroren. Die Verbände der Obst- und Weinbauern bezifferten die Schäden auf insgesamt bis zu 100 Millionen Euro.