BKA: Zahl der Gewalttaten gegen Polizisten und Rettungskräfte auf neuem Höchststand

Die Zahl der registrierten Gewalttaten gegen Polizisten und Rettungskräfte ist im vergangenen Jahr nach Behördenangaben auf neue Höchststände gestiegen. Wie das Bundeskriminalamt (BKA) am Montag in Wiesbaden mitteilte, erhöhte sich die Zahl der von Attacken im Dienst betroffenen Polizisten im Vergleich zum Vorjahr um 9,9 Prozent auf 105.708. Die Zahl bei Rettungsdienstmitarbeitenden stieg um 8,4 Prozent auf 2902, bei Feuerwehrleuten um 13,7 Prozent auf 1069 Betroffene.

Laut Bundeslagebild der BKA entfiel die weitaus überwiegende Mehrzahl der Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte auf Widerstandshandlungen und tätliche Angriffe. Sie machten 84,5 Prozent der registrierten Attacken aus, was einem Anstieg um 8,5 Prozent auf 39.046 im Vorjahresvergleich entspricht.

Die Zahl schwerer und gefährlicher Körperverletzungen ging um 13 Prozent auf 1260 Fälle zurück. Dazu kamen 40 versuchte Tötungsdelikte, drei mehr als im Jahr zuvor. Vollendete Tötungsdelikte gab es 2023 nicht. 2022 waren zwei Beamte in Rheinland-Pfalz bei einer Verkehrskontrolle erschossen worden. Einen Zuwachs verzeichnete die Statistik zudem bei Bedrohungen, die im Vergleich zum Vorjahr um 5,9 Prozent auf 3851 registrierte Fälle stieg.

„Es ist erschreckend, mit welchem Hass und mit welcher Gewalt Einsatzkräfte umgehen müssen“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu den Zahlen. „Diese Straftaten sind durch nichts zu rechtfertigen und müssen harte strafrechtliche Konsequenzen haben.“ Die Betroffenen seien „im Einsatz für unsere Sicherheit“ und verdienten „Respekt und Anerkennung“.

Zugleich bräuchten die Einsatzkräfte „die bestmögliche Ausstattung und den bestmöglichen Schutz“, erklärte die Ministerin. Die Bundesregierung etwa habe jüngst Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, etwa um Beamte der Bundespolizei mit Elektroschockgeräten, sogenannten Tasern, auszustatten. Außerdem werde das Strafrecht für Fälle verschärft, in denen Polizisten oder Rettungskräfte von Tätern in „gefährliche Hinterhalte“ gelockt würden.