Steuerpolitik: Finanzämter starten Versand der Bescheide zur Grundsteuer

Wie viel Grundsteuer müssen Berliner Immobilienbesitzer künftig zahlen? Die Informationen kommen per Post – bis Jahresende, versichert die Senatsverwaltung für Finanzen.

Berlins Immobilienbesitzer haben bald Klarheit, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 zahlen müssen. Die Finanzämter in der Hauptstadt haben gerade begonnen, die entsprechenden Bescheide zu verschicken, bevor im neuen Jahr dann die lange diskutierte bundesweite Grundsteuerreform 2025 bezahlen müssen. Das teilte eine Sprecherin der Finanzverwaltung auf Anfrage mit.

Bis Ende des Jahres sollen alle Bescheide verschickt. „Damit ist Berlin im Bundesvergleich am schnellsten.“ Eine Ausnahme gilt für Grundbesitz, bei dem es 2024 einen Eigentümerwechsel gegeben hat. In diesem Fall kommt der Bescheid erst zu Beginn des neuen Jahres. Zuvor hatte die Zeitung „B.Z.“ über das Thema berichtet. 

Verschickt werden gleich zwei Bescheide

Genau genommen sind es jeweils zwei Bescheide: Der eine über den Grundsteuermessbetrag dient der Berechnung der neuen Grundsteuer, der andere zur neuen Grundsteuer nennt den Betrag, der 2025 zu zahlen ist. Er enthält den Jahresbetrag und die Verteilung auf die vierteljährlichen Vorauszahlungen, wie die Sprecherin erläuterte. „Die erste Quartalszahlung wird zum 15. Februar fällig.“

Weil die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein soll – Steuerzahler also unterm Strich nicht mehr zur Kasse gebeten werden sollen als vorher – ist der sogenannte Hebesatz in Berlin von 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt worden. 

Mehrere Faktoren spielen bei der Grundsteuer eine Rolle

Die Grundsteuer berechnet sich allerdings aus mehreren Faktoren. Die Formel dafür lautet Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz. Auch die Steuermesszahl verändert sich in Berlin künftig. Sie beträgt für Wohngrundstücke ab Anfang kommenden Jahres 0,31 Promille, für andere Grundstücke dagegen 0,45 Promille.

In Berlin lag das Aufkommen im vergangenen Jahr bei rund 860 Millionen Euro. In Teilen Berlins, wo bisher sehr wenig Grundsteuer anfiel, kann sich der Steuerbetrag in Einzelfällen deutlich erhöhen. 

Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen gibt es eine Härtefallregelung. Entsprechende Anträge können formlos beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. 

„Der Staat soll sich nicht bereichern“

Allerdings müssen die Antragsteller dann ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig darlegen, wie die Sprecherin erläuterte. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass die Erhebung der Grundsteuer existenzgefährdend für den Antragsteller wäre.

„Der Staat soll sich an der Reform nicht bereichern. Daran halten wir uns. Berlin hat als erstes Bundesland Klarheit und Planungssicherheit für alle geschaffen“, sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU). Er kündigte einen Grundsteuer-Informationstag in den Finanzämtern am 7. November an. 

Bereits vor rund einem Jahr sei außerdem eine Informationsoffensive mit Briefen an die Grundstückseigentümer, Erklärvideos, einem Grundsteuerrechner und Fragen und Antworten auf der Homepage der Finanzverwaltung gestartet. In der Diskussion um die Grundsteuerreform hatte es auch in Berlin Kritik an mangelnden Informationen zur Umsetzung der Reformpläne gegeben. 

Die Grundsteuer wird bundesweit auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts reformiert. Ab 2025 gelten neue, einheitlichere Berechnungsgrundlagen, bei denen der aktuelle Wert von Immobilien und Grundstücken stärker als bisher berücksichtigt wird.