Prozesse: Fast zehn Jahre Haft für sexuellen Missbrauch von Kindern

Ein Mann nimmt über Snapchat Kontakt zu Mädchen im Alter von elf bis dreizehn Jahren auf. Er bringt sie dazu, ihm Nacktaufnahmen zu schicken. Wegen zahlreicher Missbrauchstaten muss er nun in Haft.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu fast zehn Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer setzte aus verfahrensrechtlichen Gründen zwei Strafen fest, wie die Gerichtspressestelle mitteilte.

Einmal wurde der 28-Jährige wegen mehrerer Sexualstraftaten an Kindern zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. In einem zweiten Tatkomplex ging es in einem Fall auch um Vergewaltigung und in einem anderen um sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall. Dafür bekam der Afghane eine Strafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Beide Strafen – zusammen neun Jahre und neun Monate – seien nacheinander zu verbüßen, erläuterte eine Sprecherin. Das Verfahren wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Taten online verübt

Laut Anklage soll der 28-Jährige zwischen Januar 2020 und Mai 2021 über den Online-Dienst Snapchat Kontakt zu fünf Mädchen im Alter von elf bis dreizehn Jahren aufgenommen haben. Er habe die Kinder aufgefordert, ihm Nacktaufnahmen und Videos zu schicken, die zeigen sollten, wie die Mädchen sexuelle Handlungen an sich selbst vornehmen. Er habe dann gedroht, diese in sozialen Medien zu veröffentlichen, und damit weitere Aufnahmen erpresst. 

Im Juli 2021 waren in seiner Wohnung 208 kinderpornografische Bild- und 23 Videodateien gefunden worden. Im Oktober 2023 hatte er laut Anklage 415 Dateien dieser Art auf seinem Handy gespeichert. In keinem Fall habe der 28-Jährige unmittelbaren körperlichen Kontakt mit den Kindern gehabt, sagte die Gerichtssprecherin. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. 

Angeklagter vorbestraft

Der Angeklagte war bereits im August 2020 vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek zu einer Strafe wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Dabei sei es um sogenanntes Cyber-Grooming gegangen, also die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen im Internet. Dieses rechtskräftige Urteil bezog das Landgericht in seine Strafe zu dem ersten Tatkomplex mit ein.