Nach dem Freispruch des deutschen Verdächtigen im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann in einem Vergewaltigungsprozess haben die Staatsanwaltschaft in Braunschweig und die Nebenklage Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts in Braunschweig am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft in der niedersächsischen Stadt hatte den Schritt bereits nach dem Urteil in der vergangenen Woche angekündigt.
Das Landgericht Braunschweig hatte den 47-jährigen Christian B. nach einem rund achtmonatigen Prozess aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf verschiedener Sexualstraftaten freigesprochen. Laut Anklage sollte B. zwischen 2000 und 2017 in Portugal mehrere Frauen vergewaltigt und sich vor zwei Kindern in sexueller Weise entblößt haben. Das Urteil entsprach der Forderung seiner Verteidigung, die Staatsanwaltschaft kritisierte es dagegen als „falsch“.
In einem Revisionsverfahren muss nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung überprüfen. Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte B. hielt sich früher regelmäßig für längere Zeit in Portugal auf, lebte aber unter anderem auch in Braunschweig. Die Staatsanwaltschaft dort betrachtet ihn auch als Mordverdächtigen im Fall der 2007 aus einer Ferienwohnung in Portugal verschwundenen Maddie. Anklage erhob sie deshalb bisher aber nicht.
B. verbüßt noch bis 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung, zu der vom Landgericht Braunschweig in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt wurde. Darin ging es um den Missbrauch einer Frau in Portugal im Jahr 2005.