Zwölf Jahre Haft für die Tötung eines Gegners nach einem Streit: Dieses Urteil des Landgerichts Fulda ist nun gültig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision als unbegründet verworfen.
Die Verurteilung eines Mannes zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags im sogenannten Aschenberg-Prozess in Fulda ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten, der für einen Freispruch kämpfte, sei vom Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen worden, teilte das Landgericht Fulda mit. Die Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Mannes ergeben.
Das Landgericht sah es in seinem Urteil vom März als erwiesen an, dass der Angeklagte im April 2023 im Fuldaer Stadtbezirk Aschenberg nach einem Streit seinen Gegner erschossen hatte. Das Opfer verblutete noch am Tatort auf einem Fußweg.