Zustimmung verweigert: Bundesrat stoppt „Sicherheitspaket“ teilweise

Das „Sicherheitspaket“ der Ampel ist im Bundesrat teils gescheitert. Ein vom Bundestag zuvor beschlossenes Gesetz fand in der Länderkammer in Berlin keine Mehrheit.

Das „Sicherheitspaket“ der Ampel-Koalition ist im Bundesrat teilweise gescheitert. Ein vom Bundestag kurz zuvor beschlossenes zustimmungsbedürftiges Gesetz zu mehr Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden bekam in der Abstimmung in der Länderkammer in Berlin keine Mehrheit. Ein zweites Gesetz mit Regelungen zu Leistungen für Asylbewerber und Messerverboten ließ der Bundesrat dagegen passieren.

In dem Gesetz, das die Länderkammer ablehnte, geht es um mehr Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden. Sie sollten die Befugnis erhalten, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abzugleichen. Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte aber nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug hätte der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für eine Dauer von maximal drei Tagen treffen müssen. Votum über Sicherheitspaket Muss sich Kanzler sorgen? 6.00

Sicherheitspaket erntet Kritik von Ländern 

In der vorherigen Debatte im Bundesrat hatten Vertreter Bayerns und Berlins ihre Ablehnung der Pläne deutlich gemacht. Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) kritisierte das Paket als unzureichend und sprach von entkernten Regelungen. Die irreguläre Migration werde so nicht bekämpft werden. Vorgesehene Messerverbote seien reine Symbolpolitik. Dagegen betonte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD), das Paket sei eine geeignete Antwort. Er rief dazu auf, das Mehr an Sicherheit und Befugnissen für die Polizei nicht unnötig zu verhindern, wenn es einem noch nicht genug sei.

Den anderen Teil des „Sicherheitspakets“ ließ der Bundesrat passieren. So sollen Asylbewerber, für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden – wenn die Ausreise für sie rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ausnahmen soll es geben, wenn Kinder betroffen sind. Zudem sollen Messerverbote im öffentlichen Raum ausgeweitet werden.

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