Entschädigung: Strobl: Mehr Entschädigung für Tod des Mannheimer Polizisten

Wenn Polizisten im Dienst sterben, erhalten Hinterbliebene eine Rente und eine einmalige Entschädigung. Die Landesregierung will die Summen erhöhen – auch für zwei tragische Fälle aus dem Frühjahr.

Die geplante Erhöhung der Entschädigungen für im Dienst getötete Polizisten und schwer geschädigte Beamte soll auch rückwirkend für zwei tragische Fälle in diesem Jahr gelten. Die Änderungen würden nicht nur für künftige Fälle gelten, sondern vermutlich auch für die Familie des in Mannheim getöteten Polizisten Rouven Laur und für die Hinterbliebenen eines im Sommer in Stuttgart tödlich verunglückten Motorradpolizisten, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit. Das Kabinett hatte der Erhöhung der Entschädigungen am Dienstag zugestimmt. Nun kommt das entsprechende Gesetz in den Landtag. 

Beamtinnen und Beamte sollen künftig 150.000 Euro statt wie bislang 80.000 Euro erhalten, sollten sie wegen eines Dienstunfalls mindestens zu 50 Prozent dauerhaft geschädigt bleiben. Stirbt ein Beamter oder eine Beamtin im Dienst, wird Witwen oder Witwern sowie versorgungsberechtigten Kindern künftig 100.000 Euro gezahlt. Bislang waren es 60.000 Euro. Hinterlässt der oder die Tote keine Kinder oder Partner, erhalten die Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder eine einmalige Zahlung von 40.000 Euro, doppelt so viel wie derzeit. Das Land passt seine Zahlungen damit auf das hohe Niveau des Bundes und anderer Länder an.

Mehr als 80 tote Polizisten und Polizistinnen

Seit dem Zweiten Weltkrieg sind nach früheren Angaben des Landesinnenministeriums mehr als 80 Polizisten und Polizistinnen in Baden-Württemberg bei einem Einsatz ums Leben gekommen. Vor dem gewaltsamen Tod eines Polizisten Ende Mai auf dem Mannheimer Marktplatz starb zuletzt 2013 ein Polizeibeamter im Südwesten. Zuletzt hatte der Unfalltod eines Motorradpolizisten in Stuttgart im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft für Aufsehen gesorgt.

Nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz haben die Hinterbliebenen von im Dienst gestorbenen Beamtinnen und Beamten – unabhängig von sonstigen Zahlungen wie etwa Renten oder Beerdigungskosten – einen Anspruch auf eine einmalige Entschädigung.