Männer aus Neapel wollten in Berlin Autofahrern Uhren vom Arm reißen – Haftstrafen

Wegen versuchten Raubs und Körperverletzung sind zwei Männer aus dem süditalienischen Neapel in Berlin zu je drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die 41 und 46 Jahre alten Männer im Juni versucht hatten, Autofahrern in der Bundeshauptstadt hochwertige Uhren vom Arm zu reißen. Ein Geschädigter wurde dabei verletzt.

In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hatte es Ende September geheißen, die Männer hätten „im mutmaßlichen Auftrag der Camorra“ gehandelt, also der neapolitanischen Mafia. In der am Mittwoch verlesenen Anklageschrift war davon keine Rede mehr, die Staatsanwaltschaft räumte in ihrem Plädoyer ein, dass „kein anderweitiger Auftrag“ festgestellt werden konnte.

Neben den beiden Männern wurde auch eine 50-jährige Frau schuldig gesprochen. Sie wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hatte für die beiden Männer eine Ferienwohnung in Berlin angemietet, um ihnen die Straftaten zu ermöglichen. Die 50-Jährige räumte die Vorwürfe ebenso wie die beiden Männer zu Beginn des eintägigen Prozesses ein.

Die Männer waren am 13. und 14. Juni mit einem Motorroller in Berlin unterwegs und spähten gezielt Autofahrer mit hochwertigen Uhren aus. Sie versuchten, die Fahrer zum Öffnen des Fensters zu bewegen, was nur in einem Fall gelang. Daraufhin riss einer der Angeklagten dem Autofahrer die Uhr von der Hand, die dabei aber offenbar kaputt ging.

Alle drei Angeklagten sind in Neapel gemeldet und sitzen seit ihrer Festnahme am 14. Juni in Untersuchungshaft. Die Frau wurde nach Aussage ihres Anwalts nach ihrer Festnahme im Krankenhaus zwei Tage lang „durchleuchtet“, weil die Ermittler eine der Uhren in ihrem Körper vermuteten. Später meldete sich der Geschädigte und gab an, er habe die Uhr wieder im Fußraum seines Autos gefunden. Dorthin sei sie beim Gerangel mit dem Angreifer geraten.

Die Verteidigung der drei Angeklagten sprach von schweren Bedingungen in der Untersuchungshaft für die Beschuldigten. Alle drei hätten Partner und Kindern in Neapel, mit denen seit Juni nur eingeschränkt Kontakt möglich gewesen sei. Auch habe es Verständigungsprobleme gegeben, weil alle drei nur Italienisch sprechen.

Die Haftbefehle hob das Gericht am Mittwoch auf, die Angeklagten konnten noch am selben Tag nach Neapel zurückkehren. Die Haft müssen die Männer allerdings wieder in Deutschland antreten – wenn die Verteidigung keine Berufung einlegt.